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Thema: Gestohlenes Handy gekauft und verkauft!

  1. #1
    careem
    Gast Avatar von careem

    Gestohlenes Handy gekauft und verkauft!

    hallo

    vpr ca nem halben jahr hab ich mir das siemsnssx1 bei ebay gekauft, als ich später wieder nen gage wollte, hab ichs bei ebay wieder verklauft, ich hatte keine rechnung oder garantie von dem typen, bei dem ich es gekaft habe, dachte mir aber nichts...

    vor einer woche bakm ich die mail, dass das hdny nmicht mehr gehen würde und er beim shop seines mobilfunkbetreibers war, die sagten ihm, das handy ist gestohlen und hätten ihn (nach seinen angaben) fast eingesperrt)

    was kann ich jetzz tun? chancen....

    danke!

  2. #2
    dmc5
    Gast Avatar von dmc5
    sags ihm doch einfach, dass du das Handy auch bei ebay gekauft hast..
    und gib ihm die daten, von dem wo du das handy gekauft hast (wenn du sie noch hast!)

  3. #3
    careem
    Gast Avatar von careem
    ich weiß nicht mehr ewioe der typo heißt...alles gelöscht bzw nicht mehr in "mein ebay" vorhanden...

  4. #4
    Legende Avatar von King_of_Pop

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    dann guck doch bei deinen bewertungen . da guckst du dir einfach alle artikelnummern an und irgendeine ist ja vom handy. dann siehse das ja
    Lena Ich Liebe Dich !

  5. #5
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von simon on n-gage

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    Das ist sein Pech bzw dein Glück.
    Das Handy kann er nicht behalten.
    Keiner von euch muss mit ner Strafe rechnen, weil ihr ja nicht wustet, dass es gestohlene Ware ist.
    Raucherhusten bekommt man vom vielen rauchen.
    Wovon kommt wohl die Vogelgrippe?

  6. #6
    speedy007007007
    Gast Avatar von speedy007007007
    Da würde ich auch mal simon zustimmen.
    Aber schau mal im Outlook "Gesendete Objekte" oder woanders nach um vielleicht doch mal die Mail Addy des ursprünglichen Verkäufers zu finden, um ihn mal zur Rede zu stellen ;-)

  7. #7
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von Robert_Carven

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    Original von simon on n-gage
    Das ist sein Pech bzw dein Glück.
    Das Handy kann er nicht behalten.
    Keiner von euch muss mit ner Strafe rechnen, weil ihr ja nicht wustet, dass es gestohlene Ware ist.
    na ja und er das geld nicht das er dafür bekommen hat, ein gespräch bei den grünen steht ihm sicher auch noch bevor.

    also careem bis dan hin feste suchen sonst binden sie das noch dir an die backe, gerechtigkeit gibts nur im fernsehen und ohne beweisse kann das mit ebai ja erst mal jeder behauten sogar der vorbesitzer
    http://www.sawaworld.de/portal.php

  8. #8
    Frog007
    Gast Avatar von Frog007
    So einfach ist das ganze nicht wie Ihr tut, denn wenn man etwas kauft, muß man sich davon vor dem Kauf vergewissern ob das Produkt nicht gestohlen worden ist, denn sowas nennt das Gericht bedenklichen Ankauf, und wurde mit hohen Geldstrafen geahndet:

    Verankert war das Ganze im § 165 StGB und hierbei steht:
    Fahrlässiges Ansichbringen von Gegenständen deren Herkunft unsicher ist. Verheimlichen oder Verhandeln von Sachen und im § 164 StGB der vorsätzlichen Hehlerei.

    Dieser §165 ist zwar nicht mehr strafbar, doch kannst du nun wegen vorsatz begangene Hehlerei angezeigt werden und dieser bringt wieder Geldstrafen mit sich!

    Mir wurde damals von der Polizei noch als guten Rat mitgegeben: Denn wer billig kauft, kauft oft sehr teuer, und im Endeffekt war es so...


    Weiters bekam ich folgende Sachen mit auf den Weg:

    Sollte man solche Sachen ankaufen, um aus dem Schneider zu sein, dann sollte man folgendes Beachten:

    - Durchsicht der Fahndungsblätter
    - amtlicher Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Waffenpass) vorlegen lassen.
    - Ausweisnummer, Ausstellungsort, Behörde und Datum notieren
    - Eigentumsbestätigungen vorlegen lassen (Rechnungen, Gerichtsbeschluss).
    - Bei Minderjährigen: Vorlage einer Bestätigung über den Verkauf des Schmuckstückes vom Erziehungsberechtigten.
    - Bei Werten über ca. ¬ 400,- einen Kaufvertrag abschließen.
    - Bei "unter normalem Preis" oder bei der Erklärung "alter Familienbesitz" = Verdacht gegeben.
    - Vor eventuellem Ankauf beim Büro für Erkennungsdienst, Kriminaltechnik und Fahndung oder beim kriminalpolizeilichen Beratungsdienst Auskunft einholen.

    Grüße Christian

  9. #9
    Sam_Malone
    Gast Avatar von Sam_Malone
    hi,

    Verankert war das Ganze im § 165 StGB und hierbei steht:
    Fahrlässiges Ansichbringen von Gegenständen deren Herkunft unsicher ist. Verheimlichen oder Verhandeln von Sachen und im § 164 StGB der vorsätzlichen Hehlerei.
    Also in dem 164/165 StGB das in Deutschland gilt ist die falsche Verdächtigung geregelt. Die Hehlerei, also das Ankaufen von "Diebesbeute", ist in § 259 StGB geregelt und erfordert Vorsatz, der Täter muss es für möglich halten das es sich um Diebesgut handelt und dies hinsichtlich seines eigenen Vorteils zumindest billigend in Kauf nehmen. Und das muss die StA erstmal beweisen. In der Hinsicht würd ich mir mal keine Sorgen machen.

    Nur da es sich eben um gestohlene Waren handelt, wirst du deinem Käufer wohl oder übel das Geld zurückgeben müssen, daher auch wer billig kauft, kauft oft teuer. Euer Kaufvertrag ist nicht wirksam, er hat Anspruch auf den Kaufpreis, du musst dich wiederrum an deinen Verkäufer halten und von dem das Geld zurückfordern.

    greetz

  10. #10
    DarkSwoop
    Gast Avatar von DarkSwoop
    Moin!

    Solltest du keine Mail mehr von deinem EBai-Kauf haben, dann frag doch mal bei EBai nach, ob sie die Daten der Auktion trotz der Löschung deines Accounts noch in ihrer Datenbank haben... Das ist zumindest wahrscheinlich, da EBai sich auch irgendwie absichern muss. Und wenn du die Daten des Verkäufers bekommen hast, dann stell den Typen nicht selber zur Rede sondern lass das mal die Pozilei machen...

    Greetz

  11. #11
    careem
    Gast Avatar von careem
    aber ich kann ebai nur kontaktiern, wenn ich den namen oderr die artikelnummer weiß, keines von beiden weiß ich!
    was nun?

    gibt es ne andre lösung`?

  12. #12
    careem
    Gast Avatar von careem
    achja das handy schaltet sich einfach nicht mehr an, hat er gesgat, an was kann das liegen?
    er hatte es nu in der hosentsche, nie runtergefallen oder so, am anfang schaltete es sich immer selbst ab und jetzt geht gar nix mehr!

  13. #13
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von Robert_Carven

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    weiste careem, wenn ich bei der polizei wäre und jemand würd mir bei nem verhör zu nem gestohlenen handy ständig sagen "ich hab keinerlei unterlagen oder sonstige beweise wo ich das teil herhabe usw" würd ich denjenigen schon ein bisschen sehr komisch angucken, so das ich denke ob das teil funktioniert oder nicht unter umständen dein kleinstes problem ist.

    wäre ich dein käufer würde ich heftig drauf drängen das du ihm sein geld zurückschickst und das handy bei der polizei abgeben egal ob´s nu geht oder nicht

    RC
    http://www.sawaworld.de/portal.php

  14. #14
    hoeki
    Gast Avatar von hoeki
    Guck doch mal deine Kontoauzüge durch. Du musstest doch bestimmt vorab überweisen als du damals das handy gekaufdt hast, oder???

  15. #15
    DarkSwoop
    Gast Avatar von DarkSwoop
    Hmmm!

    Also ich vermute mal, dass du noch deinen eigenen ehemaligen EBai-Namen kennst, oder?!? Den könntest du zum Beispiel angeben, schließlich gibts ja nicht nur bei dem Verkäufer nen Eintrag über verkaufte Dinge sondern auch beim Käufer über dessen gekaufte Sachen... Also wenn EBai noch über ein Backup deiner Daten und getätigten Transaktionen verfügt, dann sollte es ein leichtes für EBai sein dir den Verkäufer der Auktion zu nennen... Versuchs mit ner Mail an den Service oder ruf da an und frag nach, wie du an die Kontaktdaten des Verkäufers des Handys rankommst...

    Zum sich selbst abschaltenden Handy:
    Erste Möglichkeit: Akku schrott...
    Zweite und wahrscheinlichere Möglichkeit: Das Handy ist bei den Netzbetreibern als gestohlen gemeldet und wird nun von den Netzbetreibern gesperrt... Das ganze funzt über die automatische Übermittlung der IMEI-Nummer...

    Nur Interesse halber: Warum löscht du deinen EBai-Account?!?

    Greetz

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