Ebenfalls haben Sie durch Setzen des Häkchens die Volljährigkeit bestätigt.
Haben Sie damit versucht, betrügerisch unsere Dienstleistung zu erschleichen?
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges bzw.
des Computerbetruges nach § 263a StGB vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
Sie sind nicht voll geschäftsfähig, jedoch schon strafmündig, wenn
Sie bei der Anmeldung falsche Daten angegeben haben.