tag... meine frage:
als mitglied der jugendausbildungsvertetung, ist man ja ein mitglied des personalrates.... und man hat ja auch den 1-jährigen kündigungsschutz....
geht das ganze aber auch soweit, dass man innerhalb dieser frist, bei auslaufen des ausbildungsverhältnisses ein recht auf eine übernahme hat??? kann man da drauf pochen, oder gibt es für den AG einfache möglichkeiten dies zu umgehen...
ich weiss dass wenn es keine stelle gibt, dies als begründung gilt... aber wie detailiert umfasst sich hier der kündigungsschutz???
hoffe ich konnte das problem darlegen...