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Thema: Rechtliches Problem

  1. #1
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2

    Idee Rechtliches Problem

    Ich habe mir gestern bei so einem kleinen handy shop ein cover vom 3650 geholt(15€). später war ich in der schönhauser alle (berlin) im nokia center und hab dort eine neue firmware für mein n gage raufmachen lassen, dort habe ich gesehen das es noch 1 letztes cover für das 3650 gab, für 14,95 (preisnachlass oder so)
    das musste ich mir natürlich holen, und da hab ich stark den qualitätsunterschied gemerckt, das cover was ich in den kleinen laden geholt habe war definitiv eine fälschung! Auch wenn nokia drauf stand! (andere folie, nicht verpackt, schlecht verarbeitet!) nun wollte ich es heute zurückgeben, da mir aber der verkäufer kein kassenbong gegeben hatte habe ich nachgefragt und er hat mir nur angeboten es für 10€ zurück zu nehmen!!!, das habe ich nun gemacht weil ich keinen kassenbong hatte.
    Aber er meinte auch das es nur seine kulanz sein würde und er es, auch wenn ich einen kassenbong hätte, mir nicht zurücknehmen müsse.
    Aber nach meiner meinung hab ich doch ein 14 tägiges rückgaberecht oder?
    Ausserdem war es noch eine fälschung und er hat zu mir beim verkauf gemeint es sei ein original.

    Ich würde gerne etwas schriftliches haben was ich ihm zeigen kann das er es zurücknehmen muss wenn ich einen kassenbong hätte. Denn ich glaube es ist nach dem gesetz so.


    ich hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen!
    hab schon das selbe an nokia geschrieben, aber die antworten mir ja nie.

    habs in gage forum geschrieben da hier mehr los ist und hier sich mehr mit handys auskennen (also sorry an admins aber bei 3650 forum is so wenig los!)

    Also wenn jemand mir ein schriftstück geben könnte wäre ich sehr glücklich!
    Den erst mir eine fälschung andrehen, und dann sowas sagen das selbst wenn ich einen bong hätte würde ich mein geld nicht zurückkriegen!

    will es ihm vorzeigen.

    hätt ich bong gehabt hätt ich mich ja an die polizei gewannt (oder halt woanders hin aber da ich keinen nachweiß habe, wäre es zu schwierig. (auch wenn es trodzdem rechtsgültig wäre soviel ich weiß, nur bissle schwer nachzuweisen

    dnake schonmmal!!!
    sorry nochmal ich weiß liegt hier falsch aber bitte nicht woanders hin!!!

  2. #2
    s3lf1sh
    Gast Avatar von s3lf1sh
    Er muss es nur zurück nehmen wenn das im Kaufvertrag beschlossen wurde...

    Soviel ich weiß, hab das Fach Betriebswirtschaftslehre erst seit dem Jahr.

    Hoffe ich erzähl da keinen Müll...

    Aber ich kann dir nur raten, kauf keine Covers bei irgendwelchen 0815 Shops, sind meistens nur billige Qualität.

  3. #3
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    Handel mit Plagiaten ist VERBOTEN. Wer dabei erwischt wird, bekommt verdammt viel Ärger.


    naja mir ist es auch so, ich brauch nur einen auszug von irgendwoher.
    da ich nicht ohne einen schriftlichen beweiß hingehen will

  4. #4
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von blah

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    Als erste Maßnahme kann ein Unterlassungsanspruch gemäß § 14
    Abs. 5 MarkenG erhoben werden. Um sicherzustellen, dass die Fälschungen
    nicht erneut auf den Markt gebracht werden, kann der verletzte
    Markeninhaber zusätzlich deren Vernichtung verlangen (§ 18 MarkenG).
    Desweiteren kann der Markeninhaber auch Schadensersatz anmelden, wenn der Verletzende nachweislich vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ 14 Abs. 6 MarkenG). Als Schadenersatz
    kann entweder der Gewinn geltend gemacht werden, welcher dem Markeninhaber
    infolge der Markenverletzung entgangen ist oder er kann verlangen,
    dass der Fälscher den selbst erzielten Gewinn herausgibt. Auch ist
    möglich, dass der Markeninhaber Schadensersatz in Höhe einer
    angemessenen Lizenzgebühr verlangt.


    im Klartext: Wenn Nokia gegen ihn vorgeht, können sie ihm seine Waren vernichten, den Gewinn können sie einstreichen und zusätzlich können sie auch noch Schadensersatz verlangen(nicht zu knapp).

    Die Texte kannst du dir nochmal original aus dem Markengesetzbuch(MarkenG) ausdrucken: http://www.markeng.de/
    Im Musik Forum kannst du hunderte TV und Radiosender Live hören.

  5. #5
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    thx sowas hab ich gesucht
    ok er is nur der verkäufer nicht der hersteller, und ich denke mal der der es mir verkauft hat wusste es nicht so genau.

    trodzdem will ich da was rechtliches haben
    .
    aber das ist super, werd ich ihn morgen geben h3h3

    meine schönen 5€

  6. #6
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von blah

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    1.245
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    naja ist egal ob hersteller oder nicht, er verkauft ( handelt gewerbsmässig) mit den gefälschten waren, somit macht er sich auf alle Fälle strafbar.
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  7. #7
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    thanx

  8. #8
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    danke hab jetzt meine letzten 5€ wiedergekriegt !

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