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Thema: Sachschaden in einer Bar durch Angestellten

  1. #1
    appendix
    Gast Avatar von appendix

    Sachschaden in einer Bar durch Angestellten

    Hallo an alle

    Wollte fragen wer bei einem Sachschaden, z.B. wenn ein Angestelletr (Servicekraft) in einer Bar oder Restaurant Rotwein über eine Hose schüttet oder ein Kleid zereißt, haftet?

    eigentlich ist man ja über den Arbeitgeber versichert, aber was ist, wenn dieser sich weigert den Namen preiszugeben, oder gar behauptet, dass man es selbst verursacht hat? Was kann man da machen????

    Vielen Dank schonmal im Voraus

  2. #2
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Sachschaden in einer Bar durch Angestellten

    Es haftet der Arbeitgeber, so lange er keine Grobefahrlässigkeit seinem mitarbeiter nach weisen kann. Für sollche fälle ist der arbeitgeber versichert und er muss selbiges nachweisen zur not gehts vors arbeitsgericht.
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    Wir wissen wie man feiert
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  3. #3
    Säule der Foren Avatar von blaustern
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    AW: Sachschaden in einer Bar durch Angestellten

    Senseman hat Recht. In erster Linie haftet der Arbeitgeber. Wenn dieser den Schaden aber nicht bezahlt und dir eine grobe Fahrlässigkeit beweist, springt hier auch die private Haftpflichtversicherung mit ein.
    Wer meint der irrt nie, der irrt.

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