Brüssel (ddp) – Nach dem Willen der Europäischen Union gilt ab 2005 in den Mitgliedsländern ein weitreichendes Verbot für Tabakwerbung. Eine entsprechende Gesetzesinitiative fand unter den für Gesundheits-Ministern der EU-Staaten am heutigen Montag eine große Mehrheit.
Nach der Richtlinie ist die Werbung für Tabak-Erzeugnisse in Zeitungen, im Radio oder im Internet sowie bei internationalen Sportveranstaltungen, etwa der Formel 1, verboten. Nur Werbung mit festem Standort - etwa Plakatwände - ist dann noch erlaubt. Die EU-Regelung muss von den Mitgliedstaaten bis Ende Juli 2005 in nationales Recht übernommen werden.
Bundesregierung prüft Klage
Die Bundesregierung prüft nun, ob sie gegen die Entscheidung eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreicht. Die EU-Kommission habe mit ihrem Vorschlag eindeutig ihre Kompetenzen überschritten, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretär Alexander Müller in Brüssel. Zudem sei allein der Präzedenz-Charakter für weitere Werbeverbote ein Grund zur Klage.
Info: europa.eu.int
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