Menschenrechte
Die Folter ist laut Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen verboten:
"Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."
Dasselbe Verbot wird in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention wiederholt:
"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden."
Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist rechtlich von größerer Bedeutung, da es - anders als die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen - klagbare Rechte begründet, die von jedermann vor dem Gerichtshof der Menschenrechtskonvention geltend gemacht werden können.
Das Folterverbot wird durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts abgesichert. So verbietet § 357 StGB es Vorgesetzten, ihnen untergebene Beamte zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. Ferner sind Aussagen, die unter der Androhung von Folter erpresst werden, im Gerichtsverfahren nicht verwertbar (§ 136a StPO).
Dies ist der Grundsatz nach dem wir handenl dürfen.
Und nun meine Frage wurde bei der Bundeswehr dagegen verstoßen? Oder haben Vorgesetzte im guten glauben gehandelt und sich gesagt , wenn wir unsere Soldaten in den Krieg schicken dann sollen wenigstens aufs schlimmste vorbereitet werden.
Wenn dies so ist war es gerechtfertigt?
Ich denke und finde das unsere Jungs auf alles vorbereitet werden müssen. Doch dann unter Aufsicht und nicht so wie es hier geschehen sien soll. Uns muß allen klar sein das unsere Soldaten in Gebiete gehen wo sie gefoltert und getötet werden können. Und wenn sie diesen Stress schon mal mit gemacht haben kann es nicht unbedingt schaden.
Doch das wir uns richtig verstehen ich lehne jegliche Art von Folter ab.