Wie lange kann ich Schäden, von denen ich nichts wußte, nachträglich geltend machen?
Oft werden wir gefragt: "Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall. Erst von Ihrer Seite habe ich erfahren, daß mir weit mehr zusteht als die Versicherung gezahlt hat.
Wie lange kann ich Schäden nachträglich bei der Versicherung noch geltend machen?"
Antwort:
Ab Unfalldatum 3 Jahre, dann sind die Ansprüche aus dem Unfall verjährt.
Ausnahme:
Die Versicherung hat Ihnen gegenüber auf den Einwand der Verjährung verzichtet oder wurde vom Gericht per Feststellungsklage verurteilt, Ihnen alle Folgeschäden aus dem Verkehrsunfall zu ersetzen.