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Thema: Auffahrunfall

  1. #1
    Liva
    Gast Avatar von Liva

    Auffahrunfall

    Hi Leute,
    Ich habe vor ca einem monat einen Auffahrunfall verursacht. War Kompliziert weil vorne ein Auto bis zum Stand gebremst hat der hintendran dann natürlich auch und ich , mir hats aber nicht gereicht bin meinem vorderman dann draufgefahren. Dieser war zu glück nicht sauer habe mich bestimmt 100 mal entschuldigt. Haben die daten ausgetauscht un ausgemacht das er sich meldet wenn er die schadensumme weis. Ich denke das es nicht sehr teuer wird weil kaum etwas am auto war. Ein paar Kratzer aber zum glück nix eingedrückt. Allerdings hat er sich bis heute nicht gemeldet, deshalb würde ich gerne wissen wann so ein schadensansprüch verjährt? Ich habe ihm eine e-mail geschrieben und versucht ihn anzurufen aber nimand erreicht. Wie lange kann der herr die Schadenssumme von mir anfordern? Wann ist das Verjährt. Ich würde mich freuen wenn mir jemand eine Antwort geben kann. Bedanke mich schon im Vorraus.

    Viele Grüße.......

  2. #2
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Auffahrunfall

    Frag mal deine vers.
    Dieser solltest du übrigens auch einen Bericht zum Unfall zukommen lassen bzw. den schaden melden. und es kann auch wenn äusserlich nx zu sehen ist sehr teuer werden (erfahrung) am besten immer polizei bei holen, denn sollte er grundlos bremsen sein pech. zurverjährung wird wohl 1 3 oder 5 Jahre betragen wie gesagt am besten bei deiner vers. nachfragen.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  3. #3
    Säule der Foren Avatar von blaustern
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    AW: Auffahrunfall

    Dazu habe ich folgendes gefunden:
    Wie lange kann ich Schäden, von denen ich nichts wußte, nachträglich geltend machen?
    Oft werden wir gefragt: "Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall. Erst von Ihrer Seite habe ich erfahren, daß mir weit mehr zusteht als die Versicherung gezahlt hat. Wie lange kann ich Schäden nachträglich bei der Versicherung noch geltend machen?"
    Antwort:
    Ab Unfalldatum 3 Jahre, dann sind die Ansprüche aus dem Unfall verjährt.

    Ausnahme:
    Die Versicherung hat Ihnen gegenüber auf den Einwand der Verjährung verzichtet oder wurde vom Gericht per Feststellungsklage verurteilt, Ihnen alle Folgeschäden aus dem Verkehrsunfall zu ersetzen.
    Es ist dabei unerheblich, ob Ansprüche des Unfallopfers an die Versicherung oder an eine Privatperson gestellt werden.
    Wer meint der irrt nie, der irrt.

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