Hallo.
Habe ein Problem mit der ARGE. Wir müssen aus unserer Wohnung raus und der Umzug muß ja von der ARGE genehmigt werden. Da ich wegen einem Bandscheibenvorfall geschrieben bin und Krankengeld bekomme, habe ich ergänzendes ALG II beantragt. Der Umzug sollte eigentlich kein Problem sein, wenn nicht die Frage im Raum stehen würde, ob meine 8-Jährige Tochter,die aller 2 Wochen übers Wochenende bei mir und meiner Frau ist, einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat. Ich bin der Meinung, das dem so ist, aber eine Wohnungsgenossenschaft meinte, das die ARGE nur bis zu 60 qm für 2 Personen zahlt und meine Tochter nicht mit berücksichtigt. Die 3-Zimmer-Wohnungnen mit 60 qm sind aber so blöd aufgeteilt, das wir uns für Wohn- und Schlafzimmer neue Möbel kaufen können. Ich habe mit meiner Ex ein gemeinsames Sorgerecht für meine Tochter. Einen Wohnberechtigungsschein würden wir ohne Probleme bekommen, wenn wir nachweisen,das meine Tochter regelmäßig bei uns ist,was kein Problem ist.
Nun meine Frage. Kann die ARGE vorschreiben,welche Wohnung wir zu nehmen haben und was könnte ich tun,wenn die ARGE sich querstellt? Welche Hilfen können wir von der ARGE erwarten, um die alte Wohnung wieder den Zustand des Einzugs wiederherzustellen?Dazu würden wir eine Mulde benötigen, um das Laminat und den Bodenbelag zu entsorgen.
Danke für eure Antworten.