das kannste vergessen! ich hatte nie einen hausarzt, ich hab meine Mutter! die ist ärztin und würde nie ein falsches attest ausstellen.
ich steh sowieso nicht auf krumme sachen. entweder ganz oder garnicht. Und wenn, dann richtig!
@Homicidal_Maniac: Das ist schon länger so. Ich zitiere:
"Neuregelung der Einberufung zum Grundwehrdienst ab dem Diensteintrittstermin Juli 2003":
"Verheiratete und in gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Wehrpflichtige
Verheiratete und in gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Wehrpflichtige werden - unabhängig von ihrem Alter und Tauglichkeitsgrad - ab sofort nicht mehr gegen ihren Willen zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen. Dieser Personenkreis wird nur noch auf Wunsch zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder des freiwillig zusätzlichen Wehrdienstes einberufen.
Auf ihren Antrag erhalten diese Wehrpflichtigen eine schriftliche Mitteilung, dass sie nicht mehr für die Ableistung des Grundwehrdienstes heranstehen."
Bisher galt:
"Verheiratete
Zur sozialen Entlastung wird von einer Einberufung verheirateter Wehrpflichtiger und - aus Gründen der Gleichbehandlung - auch auf die Einberufung der in gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Wehrpflichtigen abgesehen. Eine Einberufung auf Wunsch, evtl. auch mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst, bleibt bei Bedarf und Eignung möglich."
Ab Oktober 2003 gilt die Korrektur:
"Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien, die verheiratet oder eingetragene Lebenspartner sind."