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Thema: Mich auch Freiheitsberaubung ?

  1. #1
    bsucher
    Gast Avatar von bsucher

    Mich auch Freiheitsberaubung ?

    Hallo ihr lieben Freiheitsverlustbedrohten.
    Schlimm dieser Trabbel, mit dem Größenwahn eines Geldinstitut, mittels Blödheit die Freiheitsgarantien der Verfassung unterlaufen dürfen, können müssen zu wollen.
    Die Leute spinnen doch! Und der Rechtsanwalt verdient sich sein Geld damit.
    Aber probieren kann man es ja mal.
    Hoffentlich habt ihr mehr öffentliches Interesse für die Angelegenheit, als ich. Denn als einzelner braucht man Jahrzehnte, bis die Macher dieser Gesellschaftsordnung erkennen wollen müssen, dass man an Verfassungsgarantierten Freiheitsrechten der Bürger nicht vorbei kommt.
    Dieses Statement wurde von einem Legastheniker geschrieben, wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
    Hier meine Story: Von einem der auszog die Kunstfreiheitsgarantie zu sichern. Als ich 1962 erwachsen geworden, orientierungslos meine Zukunft planen musste. entdeckte ich, dass ich nur Bilder malen kann, so gut malen kann, dass Leute sie gerne kaufen, also entschloss ich mich aus dem Talent einen Beruf zu machen.
    Da der allgemeine Kunstbetrieb mir keine Chance bietet, vom Bildermalen auch leben zu können, verzichte ich darauf, über dem üblichen Kunstzirkus, Ausstellen bei Galeristen und Kunstvereinen berühmt zu werden, und suche und verkaufe meine Bilder in meiner eigenen Öffentlichkeit, auf der Strasse.
    Man holt sich eine Reisegewerbekarte, und hat damit Anspruch auf die Genehmigung, Bilder auf der Straße verkaufen zu dürfen, wie jeder ambulante Socken- und Eisverkäufer das auch genehmigt bekommt.
    Jahrelang bin ich mit meiner Frau, mit dieser unserer Künstlerselbsthilfe, durch die BRD, gereist und in keiner Stadt oder Gemeinde gab es Schwierigkeiten, für das Verkaufen meiner Bilder auf der Straße, eine Straßennutzungsgenehmigung zu erhalten. Und ich sah darin bereits eine gesicherte Zukunft vor uns.
    Das änderte sich aber mit Einrichtung der Fußgängerzonen, wo Fußgängerzonen für alle möglichen kommunikative Öffentlichkeit und Freiheitsinteressen gebraucht und genutzt wurden.
    Man denke an die Unruhen der 68er, und die Kulturexplosion der Hippis und Gammler, der hatma Crischnas und was sonst noch im Namen der Kunst- und Religionsfreiheit in den Fußgängerzonen erlaubnisfrei Kommunizieren wollte.
    Im bemühen all diese Aktivität aus den Fußgängerzonen zu verdrängen
    Da bekam auch ich keine Genehmigung mehr, mit meiner Frau Bilder verkaufen zu dürfen.
    Die Begründung, in fast jeder Stadt und Gemeinde in der BRD. Ist: Der Einzelne hat keinen Rechtsanspruch auf die Genehmigung straßenrechtlicher Öffentlichkeit.

    Scheiße! Die Behörde kann mir doch nicht ohne Prüfung und Differenzierung, das Brot vom Teller nehmen?
    Aber jeder Widerspruch wird als unbegründet abgewiesen, man geht sogar so weit zu behaupten, dass das Bilderverkaufen nichts mit der Kunst zu tun hat. Ich glaub ich Spinne steht doch im Gesetz bzw. in der Gewerbeordnung ausdrücklich erläutert: dass zwischen Bilderverkaufenden Händler, die die Bilder nicht selber malen, und dem Kunstschaffenden der seine Bilder selber malt, in Hinsicht auf Art.5 Abs.3 GG zu unterscheiden ist.
    und Richter sind dem Gesetz verpflichtet und nicht dem Law and Order, einer Behörde!
    Wie gesagt, ich bekomme für den Zusammenhang kein rechtliches Gehör.
    Die Richter machen sich hierzu eine Einrichtung zu nutze, dass eine Einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit keiner Revision unterworfen werden muss. um die obere Gerichtsbarkeit, von dem Kleinkram, wie Falschparken, Schwarzfahren und Kleinkriminalität freizuhalten.
    Ich allerdings kann nicht glauben, wenn per Gesetz, die Beachtung Bilderverkaufender Kunstschaffende, in Hinsicht auf Verfassungsgarantierte Kunstfreiheit zu beachten ist, meine Angelegenheit ohne jede Rechtliche Bedeutung erklärt wird.
    Ich habe dann so lange queruliert und mit der Kunstfreiheitsgarantie provoziert, bis das Oberverwaltungsgericht-Münster 1979 feststellen muss, das man für das Verkaufen Selbstgemalter Bilder, keine Straßennutzungsgenehmigung einer Kommune benötigt.
    Diese Freistellung wird vom Bundesverwaltungsgericht wieder verworfen, Begründung: Einer Behördlichen Erlaubnisverweigerung, kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an. Jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen,,. Gegen so einen bundesgerichtlichen Hirnriss macht Mann, besser eine Verfassungsbeschwerde. Wieso soll es der Kunst, formaler Lappalien, nicht mehr erlaubt sein, sich zu jeder Zeit an jeden Ort betätigen zu dürfen.
    Will man hier einfaches Ordnungsrecht über Verfassungsweisung stellen?
    das verstehe wer will.und dennoch sind da viele, die es so verstehen wollen?
    Karlsruhe stellt mit der Entscheidung (-1-BvR-183-81-) dann aber fest, dass die Bundesrichter spinnen, aber darauf muss hier nicht weiter eingegangen werden, denn der Beschwerdeführer wollte nur ( und wie das Vordergericht Oberverwaltungsgricht Münster bereits und im Ergebnis zu recht erkannt hat, dass Bilderverkaufende, Kunstschaffende in Fußgängerzonen keinen Straßenerlaubnis benötigen. Und das ist auch schon der Unterschied, man braucht keine Genehmigung in Fußgängerzonen, dass die Kunstfreiheit, auf anderem Straßenland, Zb.vor Feuerwehrausfahrten oder mitten auf Straßenkreuzungen einer Erlaubnisprüfung unterliegen, ist für Fußgängerzonen nicht von Bedeutung.
    Ja verdammtes Durcheinander, dann gewährt dem Mann doch die Erlaubnisfreiheit, seine Bilder in den Fussgängerzonen verkaufen können zu wollen, bzw. kommunizieren zu dürfen.

    Alles schön und gut, argumentiert die Stadtverwaltung köln. Die Erlaubnisfreiheit geht aber nicht ohne Gewerbeschein!
    Ich verwundert: Ja und! Ich habe doch einen Gewerbeschein. Jetzt aber nicht mehr, eröffnet mir die Stadtbehörde Köln ihre Absicht, den Gewerbeschein müssen wir ihnen wegnehmen, weil sie nicht mehr die sittliche Voraussetzung besitzen, ein Gewerbe zu führen.
    Ohne Möglichkeit zur Gegenwehr, werde ich wieder mal, durch weitere Schikanen meiner Kunstfreiheitsgarantie entmündigt. Den auch hier entscheiden die Gerichte wieder, ohne jede Prüfung: ohne Gewerbeschein geht, eben auch keine Erlaubnisfreiheit nicht.
    Und wieder ist niemand da, der Hilft, nicht die Gewerkschaft Kunst, nicht der Bundesverbund Bildender Künstlerinnen und Künstler, und auch nicht die PolitEtage im Landtag NRW.
    Rupp, was willste eigentlich, in der verfassungsrechtlichen Entscheidung (-1-BvR-183-81-) steht ausdrücklich hervorgehoben, das die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt werden muß,
    ich Protestiere weiter: Ihr verdammten Gluckscheißer, in der Entscheidung steht das sie nicht schrankenlos gewährt ist und nicht, dass sie nicht gewährt werden muss.
    Selber Gluckscheißer, zieht man sich. in den Institutionen, aus der Verantwortung, zur Verfassung zurück.

    Und wieder muss ich durch die Instanzen, das Oberverwaltungsgericht Münster nochmals feststellt: das Frau/Mann, um die Kunstfreiheitsgarantie gewährt zu bekommen, auch keinen Gewerbeschein benötigt.

    Endlich nimmt die Presse Notiz, und veröffentlicht 1986-- Kölner Straßenmaler musste, weil Er seine Verfassungsrechte einforderte, 20 Jahre zu unrecht Ordnungsstrafen zahlen.

    Aber wieder ist keiner da der mich rehabilitiert, die Politischen Institutionen in der Verwaltung und der Politik, behaupten einfach, dass die Angelegenheit Gewerbeschein unwichtig sei. Denn mit der Formalen Abweisung, der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, gelte immer noch die Rechtskraft der Bundesverwaltungsrichter, dass es einer behördlichen Erlaubnisverweigerung, auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich in Fußgängerzonen zu betätigen.
    30 Jahre hat der wissenschaftliche Rechtsstreit hinter den Kulissen gedauert, das Bundesverwaltungsgrericht den Hirnriss von 1981 im Jahr 1997 berichtigt und feststellt dass Kommunizierende für Kunst und Religion, in Fußgängerzonen, einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis zur Kunst- und Religionsfreiheit haben.

    Na und meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Schadensersatz gibt es trotzdem keine, den gegen die Formalen Ordnungswidrigleitenfeststellungen war und ist rechtssystematisch nichts auszusetzen. Erst jetzt, gilt die Sicherheit, das auch Straßenkünstler einen Erlaubnisanspruch auf Freiheit, im Sinne der Kunstfreiheit haben.
    Wenn Behörde die Erlaubnis zur Straßenkunst auch in Zukunft verweigert, dann können sie ja wieder vor Gericht ziehen.

    Nach 30 Jahren, indirektes Berufsverbot, bin ich soviel armer Künstler, wie jeder andere auch, der von der Kunst nicht leben kann. um jetzt wieder mit der Selbsthilfe anzufangen brauche ich kulturpolitische Hilfe zur Selbsthilfe.

    Alles schön und gut, aber Künstlerhilfe, im Sinne der Maßnahmen der „Deutschen Künstlerhilfe“, müssen wir nur Akademisch ausgebildeten Künstler gewähren, oder solchen die mit der Kunst, bereits was bedeutendes für die Imagepflege des Kulturstaat BRD. geleistet haben.
    Meint das Kulturamt der Stadtverwaltung Düsseldorf und der persönliche Berater des Kulturminister M.Vesper für NRW,
    alles andere muss halt Sozialhilfe beantragen.
    Das Mann, über die Sozialhilfe keine Pinsel, Farben und Werkstatt bezahlt bekommt, interessiert dann offensichtlich niemand mehr.

    Was wollte ich jetzt eigentlich mitteilen?

    Mit freundlichen Gruß,

    Bsucher

  2. #2
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    also, ich hab mir das hier mal sehr interessiert durchgelesen (wenn auch vielleicht nicht alles richtig verstanden).
    Ich finde es ziemlich traurig das die einzelnen verwarltungsbehörden in den bundesländern soviel streß machen!
    man sollte da vielleicht auch mal menschlich rangehen!
    wo ist das problem daran das einer wunderschöne bilder auf der straße malt, und damit sich einen lebendstraum verwirklichen kann?
    somit würde er auch mehr geld verdienen und als potenzieller käufer dastehen für andere dinge, ergo ér würde auch mit in die staatskasse einzahlen.
    aber da man ihn so sehr einschränkt, und ihn von sozialhilfe leben lassen will, kann er nicht zeichnen und sich auch nicht die nötigen materialien kaufen!
    da meine mutter eine freundin hat die selber manchmal bilder malt, weiss ich wie schweine teuer die utensielien sind!
    und schon da wegen der 16%mws würde der staat gut verdienen!
    und viele geben auch gutes geld dafür aus, was sie sonst sparen würden. Ich find es ziemlich traurig was dieser staat hier abzieht.
    es ist doch schön, offene kunst kaufen zu können!
    Man würde doch niemanden stören!

    einfach traurig

    Zitat: "Wir lieben unser Land, aber wir hassen diesen Staat"
    Zitat Ende.

    Sorry, aber wenn irgend ein veranstalter mit viel geld antannst, tanzen die behörden gleich mit.
    echt traurig auch das ihr keinen schadensersatz kriegt!
    ich finde das einfach alles nur unfair!

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