aber nicht alle![]()
Es ist wohl nur bei Bildaufnahmen strafbar:
§201 StGB
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Lernen durch Schmerz
Motivation durch Entsetzen
naja aber der artikel bezieht sich direkt auf die bildaufnahme ohne einwilligung des aufgenommenden.
vielleicht gibs noch einen anderen artikel.
Ich glaub es ist der 20. Teil vom StGB "Verletzung der Privatsphäre" oder so ähnlich. Da gibts nich allzuviele Paragraphen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es einen weiteren Straftatbestand gibt.
Lernen durch Schmerz
Motivation durch Entsetzen
So rei vom Gfui her:
Wenn die so duscht, dass er ohne irgendwelchen Aufwand (gebohrte Löcher oder so)zuschauen kann, kann das nicht strafbar sein.
Wie würde den die Strafe aussehen? 300 € und jeden Abend um 19:00 Uhr darf er nur in eine ganz bestimmte Ecke seines Zimmers sehen, damit die Nachbarin duschen kann...
Wenn sie das nicht will soll sie die Vorhänge zuziehen oder Rollladen runter oder sonst was. Ansonsten: Ist das nicht Erregung öffentl. Ärgernisses? Wenn die halböffentlich so nackig rumhüpft?
Iiiih, ich stell mir grad vor, meine Nachbarin... Iiiiih, die ist mind. 80!!!
naja ich finds cool die eine hier in der gegend läuft aufm balkon nackt rum XD (is so nen bonzen haus)
sieht echt supa aus, aber da nicht hinzugucken geht schwer XD
Frauen machen sowas auch... hier der Beweis:
click
Moin,Original von Vegeta2
lol geiles beweisbild![]()
Frauen auf der Jagt
MFG
You'll never walk alone
Nokia 6021 OVP
*lol* gebraucht?Original von DDaddy
Es ist wohl nur bei Bildaufnahmen strafbar:
§201 StGB
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Auf gut deutsch:
Man darf ein unerlaubt gemachtes Nackfoto nicht als Wich'svorlage nehmen, weil man sich sonst zweifach strafbar macht?
einmal fürs Foto und einmal fürs "gebrauchen"? *lach*
Nehmt mich nicht ernster als ich es selbst tu!
gebraucht = benutzt
also eher so wie in seine eigene zeitung setzen oder auf seine homepage stellen -.-'
Man, mir ist schon klar, wie das Gesetz den "Gebrauch" meint, fand das dennoch lustig.
Nehmt mich nicht ernster als ich es selbst tu!
spaß muss sein![]()
Fatal error in reality!
Reboot universe?
yes
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