Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 30 von 31

Thema: Spannern

  1. #16
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    aber nicht alle

  2. #17
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

    Registriert seit
    1.3.02 - 19:28
    Beiträge
    2.464
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts
    Es ist wohl nur bei Bildaufnahmen strafbar:

    §201 StGB

    (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

    (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
    Lernen durch Schmerz
    Motivation durch Entsetzen

  3. #18
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    naja aber der artikel bezieht sich direkt auf die bildaufnahme ohne einwilligung des aufgenommenden.

    vielleicht gibs noch einen anderen artikel.

  4. #19
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

    Registriert seit
    1.3.02 - 19:28
    Beiträge
    2.464
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts
    Ich glaub es ist der 20. Teil vom StGB "Verletzung der Privatsphäre" oder so ähnlich. Da gibts nich allzuviele Paragraphen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es einen weiteren Straftatbestand gibt.
    Lernen durch Schmerz
    Motivation durch Entsetzen

  5. #20
    Sir_Hoschi
    Gast Avatar von Sir_Hoschi
    So rei vom Gfui her:

    Wenn die so duscht, dass er ohne irgendwelchen Aufwand (gebohrte Löcher oder so)zuschauen kann, kann das nicht strafbar sein.
    Wie würde den die Strafe aussehen? 300 € und jeden Abend um 19:00 Uhr darf er nur in eine ganz bestimmte Ecke seines Zimmers sehen, damit die Nachbarin duschen kann...

    Wenn sie das nicht will soll sie die Vorhänge zuziehen oder Rollladen runter oder sonst was. Ansonsten: Ist das nicht Erregung öffentl. Ärgernisses? Wenn die halböffentlich so nackig rumhüpft?


    Iiiih, ich stell mir grad vor, meine Nachbarin... Iiiiih, die ist mind. 80!!!

  6. #21
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    naja ich finds cool die eine hier in der gegend läuft aufm balkon nackt rum XD (is so nen bonzen haus)

    sieht echt supa aus, aber da nicht hinzugucken geht schwer XD

  7. #22
    Urgestein Avatar von Washington

    Registriert seit
    29.5.04 - 13:01
    Beiträge
    590
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts
    Frauen machen sowas auch... hier der Beweis:

    click

  8. #23
    Urgestein Avatar von Washington

    Registriert seit
    29.5.04 - 13:01
    Beiträge
    590
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts

  9. #24
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    lol geiles beweisbild

  10. #25
    Schlichti/Schlichtine Avatar von Schlichti

    Registriert seit
    26.10.02 - 11:35
    Beiträge
    20.964
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts
    Original von Vegeta2
    lol geiles beweisbild
    Moin,

    Frauen auf der Jagt

    MFG
    You'll never walk alone

    Nokia 6021 OVP

  11. #26
    BC_ThA-ChiEF_BC
    Gast Avatar von BC_ThA-ChiEF_BC
    hehe

  12. #27
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von Fate

    Registriert seit
    18.12.03 - 13:44
    Beiträge
    1.052
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts
    Original von DDaddy
    Es ist wohl nur bei Bildaufnahmen strafbar:

    §201 StGB

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    *lol* gebraucht?
    Auf gut deutsch:
    Man darf ein unerlaubt gemachtes Nackfoto nicht als Wich'svorlage nehmen, weil man sich sonst zweifach strafbar macht?
    einmal fürs Foto und einmal fürs "gebrauchen"? *lach*
    Nehmt mich nicht ernster als ich es selbst tu!

  13. #28
    Vegeta2
    Gast Avatar von Vegeta2
    gebraucht = benutzt
    also eher so wie in seine eigene zeitung setzen oder auf seine homepage stellen -.-'

  14. #29
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von Fate

    Registriert seit
    18.12.03 - 13:44
    Beiträge
    1.052
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts
    Man, mir ist schon klar, wie das Gesetz den "Gebrauch" meint, fand das dennoch lustig.
    Nehmt mich nicht ernster als ich es selbst tu!

  15. #30
    Legende Avatar von copilot

    Registriert seit
    12.7.04 - 15:16
    Beiträge
    766
    Thanks
    0
    Thanked 0 Times in 0 Posts
    spaß muss sein
    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

    yes



Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •