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Thema: Gesetzes frage

  1. #1
    Shuttle
    Gast Avatar von Shuttle

    Gesetzes frage

    Hiich hätte ma einen gesetzes frage:
    Ab wan darf man einen rottweiler halten. Und dan nco hwas: Habt ihr zu dem geset für rottweiler usw also hundeverordnung wie das mti dem gasie ehen ist also wen die ihr eschäft amche ´n usw. Da muss es dch gesetze geben.

  2. #2
    helmlein
    Gast Avatar von helmlein
    man darf ein haustier doch immer haben, egal in welchem alter!
    der rottweiler wird aber als kampfhund eingeordnet. da gibt es aber nen kleinen trick um das zu umgehen! geh einfach zu nem tierarzt, der muss den rotti dann nur als mischling einstufen und das wars dann mit der einstufung!
    sonst mit der aa:
    ich würde sie in städten bzw. bewohnten gebieten schon wegmachen!
    aber wenn der hund mal aufs feld kackt ist das auch net so schlimmm ist doch dünger!
    ich würde mir aber erstmal überlegen ob ich mir so ein hund wirklich halten will und ob ich ihn bezahlen kann!
    meine nachbarn haben nen rotti und der läuft ohne maulkorb rum. da gab noch nie stress deswegen!

    ich hoffe ich konnte helfen!

  3. #3
    Sir_Hoschi
    Gast Avatar von Sir_Hoschi
    Mit der Haltung von Rottweilern ist es auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, ist in der Hundesteuersatzung geregelt, die hat jede Gemeinde weil Pflichtsatzung. In einigen Gemeinden zählen Rottweiler gar nicht als Kampfhunde.
    Wegen dem AA auf dem Feld, die Bauern sehen das nicht so gern, weil es mit dem gemähten Gras auch an Kühe verfüttert wird und die dann krank werden können.

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