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Thema: Anzeige bei der Polizei machen - Wie genau ist der weitere Ablauf?

  1. #1
    Legende Avatar von Spider1983

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    Anzeige bei der Polizei machen - Wie genau ist der weitere Ablauf?

    Also mein Freund wurde von einen Besoffenen angegriffen. Mein Freund hat den Besoffenen erstmal angezeigt bei der Polizei. Dann wurden einige Zeugen bei der Polizei verhört. Wie geht es dann weiter?

    Mein Wissensstand ist folgender: Dass alle Daten und Fakten dann zum Staatsanwalt gehen und der entscheidet dann, ob es vor Gericht geht oder die Anzeige aus Mangel an Beweisen fallen gelassen wird. Sollte der Staatsanwalt sagen, es geht vor's Gericht, dann steht es meinem Freund frei, ob er eine Zivilklage erhebt und es vor Gericht geht oder ob mein Freund es seien lässt.

    Nun wird ich das gerne mal genauer von jemanden beschrieben haben, der weiß, wie das abläuft, weil ich nicht weiß, ob mein Wissensstand richtig ist.

    Es ist nämlich folgendes Problem: Da der Besoffene von seiner Verwandschaft ein Alibi bekommt, ist es eine 50 50 Chance, ob mein Freund mit der Anklage durch kommt oder nicht. Sollte er nicht durchkommen, dann muss er die ganzen Gerichtskosten tragen. Und das will er nicht. Daher wollte ich speziell wissen, ob es meinen Freund wirklich noch frei steht, ob er eine Zivilklage erhebt und es vor Gericht geht, nachdem der Staatsanwalt zugesagt hat.

    Oder geht es dann gleich vor Gericht, wenn der Staatsanwalt einmal zugesagt hat.

    Also ich würde gerne alles genauer wissen. Bitte um Hilfe. DANKE
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  2. #2
    Gottesanbeter/in Avatar von ulmos

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    Hallo

    Du hast geschrieben, dass dein Freund von einem Besoffen angegriffen worden ist. Das ist tätlicher Angriff, vielleicht mit Körperverletzung. Hierbei handelt es sich meines Wissens nach um eine Straftat die generell vom Staatsanwalt verfolgt werden muss. Eine Zivilklage wäre nur nötig wenn es um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht.

    M.f.G., Ulmos
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  3. #3
    Legende Avatar von Spider1983

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    Heißt das, dass sollte der Staatsanwalt die Anzeige nicht ablehnen es auf jeden Fall vor Gericht geht? Und sollte der Besoffene freigesprochen werden, wer zahlt dann die Gerichtskosten?
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  4. #4
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    Hi,

    ... wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt und der mutmaßliche Beschuldigte würde freigesprochen, fielen die Kosten des Verfahrens zu lasten der Staatskasse.

    Anders sähe es bei einem Zivilprozess aus, dort wäre dein Freund als Kläger wenn er verliert der Dumme...

    Regards
    Edgar

  5. #5
    Legende Avatar von Spider1983

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    Danke erstmal für die Informationen, die haben mir sehr weitergeholfen oder besser gesagt meinen Freund.

    Also steht es frei, ob er (mein Freund) eine Klage macht oder nicht. Und solange er keine Klage macht, muss er sich auch keine Platte machen, dass irgendwas schlimmes auf ihn zu kommt.
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  6. #6
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Genau. Aber in aller Regel werden solche Verfahren nach einer gewissen Zeit eingestellt. Ist leider so.
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  7. #7
    Legende Avatar von Spider1983

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    Das haben mein Freund und ich uns auch gesagt. Dass es gut für meinen Freund aussieht, was Kosten angeht, aber die Anzeige aber am Ende eh abgelehnt wird.

    Aber naja, selbst wenn es fallen gelassen wird, so wird er doch seine Lektion gelernt haben. Denn wer schonmal eine Anzeige am Wanzt hatte oder sich damit auskennt, der weiß, was man alles durchmachen muss (Ärger, Rennereien, Probleme, Bangen), auch wenn sie fallen gelassen wird.
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  8. #8
    johanneswanner
    Gast Avatar von johanneswanner
    Das Stimmt.

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