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Thema: Kurzarbeit

  1. #1
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    Kurzarbeit

    hab mal ne frage zum thema kurzarbeit:
    und zwar unser unternehmen besteht aus mehrern unternehmen die zu einer gruppe zusammen fasst sind.
    wenn nun in der firma a der gruppe kurzarbeit gibt von z.b. 27std/wo.
    und der mit arbeiter aus dieser firma a an die firma b ausgeliehen wurde,
    kann der mitarbeiter aus der firma a bei der firma b dann auf die kurzarbeit der firma b 24std/wo. gesetzt werden
    oder muss man ihm die möglichkeit geben 27 std./wo. zu machen.
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  2. #2
    locker drauf Avatar von wolle

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    AW: Kurzarbeit

    Normalerweise sollten dann die Regeln der Firma b gelten,auch wenn er nur als "Leiharbeiter" der Firma a in b tätig ist.
    Wenn es diesbezüglich keine eindeutigen Betriebsregeln gibt,gilt b.
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  3. #3
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Kurzarbeit

    also mit anderen worten, man ist so nett und hilft der firma b (der chef ist der gleiche, die einezelen firma sind halt zusammen geschlossen zur gruppe) wegen pers. mangel & dann kriegt man noch nen tritt als danke extra. das sind ja schliesslich mal eben 12 std. im Mo. weniger Arbeit = weniger Geld.
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  4. #4
    locker drauf Avatar von wolle

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    AW: Kurzarbeit

    Klingt leider nicht gut aber wie schon gesagt,gibts dafür keine besondere Betriebsregelung fassen die Regeln von b,da dort tätig.
    Unabhängig davon würde ich dir empfehlen da beim Chef oder Personal-Leiter vorstellig zu werden.
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  5. #5
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Kurzarbeit

    was soll das bringen ??? bei uns weiss keiner wirklich was. fängt schon mit R-std. an das ist zeit die raus gearbeitet wurde darf ich stehen lassen(trotzt kurzarbeit) oder nicht der eine weiss nicht, der andere darfste stehen lassen solange nicht über schnitt vom vorjahr. ist doch toll oder ???
    ich glaube da ich in b nur noch 3 wo. probearbeiten habe und danach geschaut wir bei b oder bei a ich mich für zurück nach a entscheide weil das hat man mir so nicht gesagt sollte ohne verluste wenn`s mir bei b gefällt dort bleiben können aber es gefällt mir nicht und verluste ist auch nicht so mein ding.

    aber ich denke mal das du da schon recht hast die halten sich recht gut an die gesetzte und da es nur um 1ne pers. geht machen die wohl keine grossen betriebsvereinbarungen.
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  6. #6
    locker drauf Avatar von wolle

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    AW: Kurzarbeit

    @Sense,eine Nachfrage kostet nix und schon garnicht wenns ums Geld geht.
    Kurzarbeit gibts auch nicht erst seit diesem Jahr und diese "Gruppenleihtätigkeit" in dieser Firma wirds wohl auch schon länger geben.
    Es wäre daher durchaus möglich das es diesbezüglich eine interne Betriebsregelung gibt,was ich allerdings nicht glaube weil es dann eine Bevorteilung gegenüber den Stammarbeitern wäre.
    Einfach nachfragen im Zusammenhang mit der finanziellen Benachteiligung gegenüber deiner Stammgruppe.
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  7. #7
    Säule der Foren Avatar von blaustern
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    AW: Kurzarbeit

    Ich nehme mal an, du hast einen Arbeitsvertrag mit der Firma a. Dann gelten, wenn du vorübergehend in eine andere Firma b ausgeliehen wirst (natürlich nur mit deiner Zustimmung), dein Vertrag mit der Firma a. Das heisst, du darfst generell erst einmal keine Einbußen haben. Da du aber eigentlich der Verleihung an die Firma b zustimmen musst, akzeptierst du auch die geringere Wochenarbeitszeit.
    Geschieht dies ohne deine Zustimmung, so musst du rechtlich gesehen für die 27 Stunden/Woche entlohnt werden, da du gegenüber deinen anderen Kollegen nicht benachteiligt werden darfst.
    Anders sieht es aber aus, wenn dein Arbeitsvertrag vorsieht, dass du in anderen Bereichen des Firmenverbundes eingesetzt werden darfst, dann musst du es so akzeptieren wie es ist.
    Wer meint der irrt nie, der irrt.

  8. #8
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von criticalmass

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    Idee AW: Kurzarbeit

    Falls ihr einen Betriebsrat habt, wäre das die erste Adresse zum nachfragen.

    Dabei wäre es auch gut, herauszukriegen unter welchen Bedingungen Du an die andere Firma ausgeliehen bist - das sollte Dein Chef wissen. Wichtige Stichworte sind hier entweder wie @blaustern schon sagte, a) "Tätigkeit im Unternmehmensverbund" (= Kurzarbeit muss akzeptiert werden), b) "Arbeitnehmerüberlassung" (= Kurzarbeit gilt auch für Dich, aber Dein Chef muss zustimmen) oder c) "Einsatzwechseltätigkeit" (= es gilt Dein Arbeitsvertrag bei Deiner Abteilung, egal wo Du arbeitest).
    Eines schönen Tages fällt mir ein prima Spruch ein und ich schreib ihn hier hin.

  9. #9
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Kurzarbeit

    in meinem Vertrag steht nix es gilt der tarifvertrag der Metallindustrie NRW. mehr gibt der vertrag nicht her.
    hab heute nach gefragt bei pers. abteilung nix wissen haben sich nicht mit sowas beschäftigt muss nach fragen naja und da meinte sie ich werde nach Zeitmodell firma b geführt.
    mein vertrag läuft mit firma a und es wurde mündlich vereinbart das ich keine nachteile habe (wärend der 6 Wo. probearbeit und falls ich da bleibe bin jetzt in der 2ten hälfte und bleiben mit nichten 6 std. miese im mon. reicht mir voll kommen aus wären die letzten 2 märz Wo.)habe ich denen gesagt kam nur da wusste man wohl nix von kurzarbeit hahaha.
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  10. #10
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    AW: Kurzarbeit

    Ein schwacher Versuch wäre dann auf die mündliche Vereinbarung zu bestehen,nachteilig eben daß du nichts schriftliches in der Hand hast.
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  11. #11
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    AW: Kurzarbeit

    oder still halten und nach 6 Wo. also noch 3 Wo. und 6 minus std. im geldbeutel, sagen und tschüss. muss mich ja noch mit dem vorgesetzten einigen ob ich bleiben will und ob er mich haben will.
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  12. #12
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    AW: Kurzarbeit

    hab jetzt alle inst. durch und bin genauso schlau wie vorher. selbst BR ist der meinung das ich dem zeitmodell Firma b unterliege. sind die eigentlich nur gaga ???
    Es muss schrift. festegehalten werden unter welchen konditionen man einen Arbeiter verleiht und keiner will was davon wissen ??? wohl ehr unwahrscheinlich. hab dem BR jetzt gesagt nach probearbeit zurück sehe es nicht ein schlechter da zu stehen als bei firma a abteiler ebenfalls bescheid gestossen, kann ja nicht sein das man zum helfen rüber geht und noch nen tritt nach kriegt.
    das weitere prob. der vorgesetzte hier (firma b) ist enttäuscht, das ich mich wieder zurück versetzen lassen will, fand meine arbeit wohl ok. hab ihm nur einen grund zum thema retoure gesagt das mit der zeit kann man sich wohl als normal sterblicher denken nach dem kurzarbeit bekannt wurde ich ihn auch drauf angesaugt habe 3 std/wo. weniger.
    wo finde ich mal den aktuellen MTV der metall industrie NRW ??? mal sehen was der sagt, selbst die arge rückt mit keinen info`s zum thema kurzarbeit raus.
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