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Thema: firma jansen & co gmbh

  1. #1
    krash-Ragnar
    Gast Avatar von krash-Ragnar

    firma jansen & co gmbh

    moin,

    ich hab da ein kleines problem, und zwar hatte ich an einem lottogewinnspiel ab dem 01.07.05 bei der oben genannten firma teilgenommen. die firma "jansen ..." hat mir jedoch ab 01.06.05 die spiele berechnet. ein paar tage darauf hab ich gemerkt was ich da fuer einen schwachsinn mache und eine schriftliche kuendigung (in form eines fax) abgeschickt. so ... die firma "jansen ..." behauptet nun, dass ihnen da ein fehler unterlaufen ist, und dass ich jetzt trotzdem bei ihnen weiter spielen muesste. es ist doch aber normal, dass man aus jedem vertrag innerhalb von 2 wochen wieder raus kann, oder? was bei der firma "jansen ..." auch in den agb vermerkt ist. schriftliche kuendigung innerhalb von 2 wochen. aber wie gesagt sie buchen weiterhin freudig ab. nun ist der firma "jansen ..." ja noch der fehler unterlaufen, dass sie mich ab 01.06.05 haben spielen lassen. trotz kontroll-anruf in dem ich nochmals darauf hingewiesen habe, dass ich erst ab 01.07.05 anfangen moechte zu spielen. wie komm ich da jetz wieder raus? :\ ... bzw. kann ich irgendwas gegen diese firma unternehmen?

    gz im voraus

    ragi

  2. #2
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    RE: firma jansen & co gmbh

    Hi,

    ... ind der Regel solltest du auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung bekommen haben, die zum einen schriftlich den Spielbeginn festlegt, sowie auch in schriftlicher Form die weiteren Modalitäten wie Spieleinsatz, Spielsystem und Gewinnzahlen enthält...

    Dort sollte der Spielbeginn also datiert sein, auf jeden Fall gilt aber für den Beginn der Wiederrufsfrist aber der Erhalt dieses Bestätigungsschreibens.

    Hast du also innerhalb der 14-tägigen Frist gekündigt (in der Regel gilt das Datum des Briefes, wobei soweit ich weiß 2 Tage Postlauf zugestanden werden) ist der Vertrag nicht zustandegekommen, auch wenn die da irgendwelche internen Fehler machen.

    Auf jeden Fall solltest du schriftlich die wahrscheinlich telefonisch erteilte Bankeinzugsermächtigung kündigen, dann dürfen die von deinem Konto keine Gelder mehr einziehen und müssen sich mit dir auseinandersetzen.

    Dann nochmals auf die fristgerecht erfolgte Kündigung hinweisen, ggf. auch die Kopie der Sendebestätigung und des Orginalfaxes mitsenden.

    Andernfalls hilft nur die NAchfrage bei der örtlichen Verbraucherzentrale (denn meist ist man bei solchen "Fehlern" kein Einzelfall) oder die Einschaltung eines Rechtsanwaltes...

    Regards
    Edgar

  3. #3
    krash-Ragnar
    Gast Avatar von krash-Ragnar
    ... ind der Regel solltest du auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung bekommen haben, die zum einen schriftlich den Spielbeginn festlegt, sowie auch in schriftlicher Form die weiteren Modalitäten wie Spieleinsatz, Spielsystem und Gewinnzahlen enthält...
    jo hab ich alles bekommen ... auf der rueckseite dieses schreibens stand auch geschrieben dass ich 14 tage kuendigungsfrist habe (ab kontrollanruf).

    vielen dank fuer die hilfe eddie.
    und danke auch ans forum

  4. #4
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    Hi,

    ... halt uns mal auf dem LAufenden wie es weitergeht...

    Regards
    Edgar

  5. #5
    krash-Ragnar
    Gast Avatar von krash-Ragnar
    jop ... mach ich ... nochmal ne frage

    Auf jeden Fall solltest du schriftlich die wahrscheinlich telefonisch erteilte Bankeinzugsermächtigung kündigen, dann dürfen die von deinem Konto keine Gelder mehr einziehen und müssen sich mit dir auseinandersetzen.
    das muss ich mit der bank abklaeren oder?

    greez ragi

  6. #6
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    Hi,

    ... nein mit der Firma Jansen, denn diesen hast du die Ermächtigung erteilt und die Bank ist nur ausführendes Organ...

    ... du hast aber bei allen per Lastschrift von deinem Konto eingezogenen Beträgen das Recht, deren Ausführung zu widersprechen und den entsprechenden Betrag von der Bank zurückbuchen zu lassen.

    Das sollte aber das letzte Mittel sein, da es für den Einreicher einer solchen Lastschrift mit Kosten verbunden ist.

    Wann wird denn übrigens der Beginn des Spielbetriebs in deiner Bestätigung datiert?

    Regards
    Edgar

  7. #7
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Original von BigEddie
    Hi,

    ... nein mit der Firma Jansen, denn diesen hast du die Ermächtigung erteilt und die Bank ist nur ausführendes Organ...

    ... du hast aber bei allen per Lastschrift von deinem Konto eingezogenen Beträgen das Recht, deren Ausführung zu widersprechen und den entsprechenden Betrag von der Bank zurückbuchen zu lassen.

    Das sollte aber das letzte Mittel sein, da es für den Einreicher einer solchen Lastschrift mit Kosten verbunden ist.

    Wann wird denn übrigens der Beginn des Spielbetriebs in deiner Bestätigung datiert?

    Regards
    Edgar

    Die Kosten betragen 6,50 Euro. Das dürfte sich die Firma Jansen leisten können. Du hast schließlich das Recht jeden Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.
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  8. #8
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    Hi,

    ... es ging mir nicht darum ob es sich die Firma leisten kann, sondern darum einfach "Gut Wetter" zu machen...

    Regards
    Edgar

  9. #9
    Ehrenmoderatoren Avatar von DDaddy

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    Wir arbeiten auch viel mit Einzugsermächtigungen und da sind jedesmal hunderte dabei, die der Lastschrift widersprechen oder wo mangels Kontendeckung die Lastschrift von der Bank rückgebucht wird. So ähnlich wird es dort auch sein, das ist ganz normal. Und da fällt einer mehr oder weniger gar nicht auf.
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  10. #10
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    Hi,

    ... stimmt, von der Warte aus hast du recht... und bei diesen Telefonangeboten dürften ne Menge Leute sein, die einen Rückzieher machen...

    Regards
    Edgar

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