Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat 211 führende Anbieter von Onlineshops untersucht, und danach 140 Abmahnungen verschickt. Beanstandete Punkte waren fehlende Informationen über Widerruf- oder Rückgaberecht oder fehlende Identität.
Zu den Abgemahnten gehören unter anderem bekannte Unternehmen wie amazon.de, Tchibo, IKEA und die fünf Fluggesellschaften GermanWings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania. 70 Unternehmen haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Viele abgemahnte Firmen haben ihr Internetangebot inzwischen den Teledienstegesetzen und dem Bürgerlichen Gesetzbuch angepaßt, u.a. auch IKEA und Germanwings. In sieben Fällen, u.a. auch amazon.de, wird es zu einer Klage vor Gericht kommen.

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