Der Axel Springer Verlag gewinnt in einem Rechtsstreit mit der Computec Media AG um die Zulässigkeit der Beigabe von Heft-CDs mit Spielen. Computec hatte der Zeitschrift "Computer Bild Spiele" vorgeworfen, eine Heft-CD mit der Vollversion eines PC-Spiels wäre unlauterer Wettbewerb und würde den Tatbestand des übertriebenen Anlockens erfüllen.

In der mündlichen Verhandlung am 12. Dezember 2002 bestätigte das Oberlandesgericht München das Urteil der ersten Instanz. Das Landgericht hatte die Klage von Computec mit der Begründung abgewiesen, dass CD-ROM und Heft ein einheitliches redaktionelles Angebot bilden.

Zusammenhang zwischen Zeitschrift und CD
Die CD stehe in einem funktionalen Zusammenhang mit der Zeitschrift, da in dieser die Grundlagen der Spiele erläutert werden. Der Kunde sei durchaus in der Lage, die Wertigkeit des Gesamtangebotes zu beurteilen. Daher sei ein übertriebenes Anlocken nicht erkennbar, schrieb das Gericht.

Aufgrund der Beurteilung des Falles auch durch das Oberlandesgericht zog Computec nach Angaben des Axel Springer Verlags jetzt seine Berufung gegen das Urteil zurück.

Info: www.asv.de
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