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Thema: Freeware bei ebay

  1. #1
    N-Playa
    Gast Avatar von N-Playa

    Ausrufezeichen Freeware bei ebay

    Ich will bei Ebay ein paar Symbian Handys verkaufen (auch 1x N-Gage), kann ich dabei Freeware/Shareware und frei zugängliche Wallpaper/Ringtones anbieten? Und dazu vielleicht auch noch ein paar Videos und was mir eben noch so lizenzfreies einfällt...
    Darf man das, oder ist das nicht legal und man müsste erst den Urheber fragen?

    Falls ihr euch fragen solltet, was das bringt das dort anzubieten..... es bringt einfach mehr ein, da dafür mehr Leute bieten .

  2. #2
    NO TECHNO Avatar von siegi4444

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    nein muss nicht unbedingt sein, dass leute dafür mehr zahlen...weil es eben eh freeware ist...

    wallpapers dürften prob sein...
    aber wenn dann mp3 drauf sind, und kino-movies dann würd ich es aber wieder schnell vergessen
    EDIT BY ADMIN!

  3. #3
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    Original von siegi4444
    nein muss nicht unbedingt sein, dass leute dafür mehr zahlen...weil es eben eh freeware ist...
    Hi,

    ... solange es bei eBay noch immer dumme Menschen gibt, die für Dateien die sie sich problemlos runterladen könnten, Kohle bezahlen, weil sie jemand auf Diskette/CD/DVD anbietet...

    ... solange kannst du auch ein Handy durch eine "Zugabe" CD preislich aufwerten...

    Aber zum Thema...

    Du solltest dich vergewissern, dass die Daten, die du auf die CD brennst explizit zur Vervielfältigung/Verbreitung mittels einer solchen CD o.ä. freigegeben sind...

    Regards
    Edgar

  4. #4
    N-Playa
    Gast Avatar von N-Playa
    hm... es gibt da ja auch Leute, die komplette MMC's mit gecrackten Spielen anbieten........... aber ich glaube ich lass das lieber, sonst steht noch irgendwann einmal die Polizei vor der Tür und das wird teuer......

  5. #5
    barrier23
    Gast Avatar von barrier23
    http://de.wikipedia.org/wiki/Freeware

    Freeware
    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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    Freeware(engl. "free ware": "freie Ware") bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird und weitgehend ohne Einschränkung verbreitet werden darf. Oft wird vom Autor lediglich die Verbreitung gegen Entgelt oder eine kommerzielle Nutzung der Anwendung untersagt.

    Ein Autor kann nach Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. Im Fall von Freeware heißt dies, dass auf nach dem Urheberrecht bestehende Möglichkeiten verzichtet wird, z.B. Verbreitung oder Bearbeitung einschränken zu können.

    Freeware ist kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Daher ist in jedem Einzelfall anhand der Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber den Anwendern gewährt.

    Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher für kleinere Softwareprodukte angewandt. So ist beispielsweise der Internet Explorer von Microsoft kostenlos, wird üblicherweise aber dennoch nicht als Freeware bezeichnet. Typische Freeware, bei der die Autoren diese auch als solche bezeichnen, sind oftmals kleinere Softwareprogramme einzelner Programmierer, die von diesen über ihre Homepages zum Download angeboten werden. Neben einzelnen Autoren gibt es auch Gruppen (Codinggroups), die hobbymäßig Software programmieren und diese als Freeware anbieten.
    das rote hast du ja vor.aber ich würde es nicht machen

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