Fünf Männer hatten einen Geschäftsmann und seine Frau überfallen und mehrere Stunden als Geiseln genommen. Als der 50-Jährige fliehen konnte und die Polizei verständigte, flohen die Geiselnehmer. Sie wurden später dann von der Polizei festgenommen.
Da das Landgericht Trier es aber nicht schaffte, in den gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monaten das Verfahren zu eröffnen, mussten vier Verbrecher wieder freigelassen werden. Einer von ihnen sitzt noch eine andere Strafe ab.
Der Sprecher des Oberlandesgericht, Edgar Becht, sagte zu diesem Vorfall: 'Nach der Strafprozessordnung haben wir keine andere Wahl.'

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