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Thema: Gez

  1. #1
    Kenes
    Gast Avatar von Kenes

    Gez

    Hallo Leute,

    besuche seit Februar 2008 wieder die Schule und bekomme Bafög. Hatte damals schon nachgefragt bei der GEZ Hotline ob ich nicht befreit werden könne, worauf der Mitarbeiter es abwies. Habe es dann auch da bezahlt. Habe seit kurzen Erfahren dass dies doch nicht der Fall ist. Toll die ganze Zahlung hätte ich mir sparen können. Ist es denn möglich diese Zahlungen zurück zu fordern? Bitte um Hilfe. Habe jetzt 2 Monate nicht bezahlt und ne Mahnung bekommen.

    Mfg Kenes

  2. #2
    locker drauf Avatar von wolle

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    AW: Gez

    Nein,eine Rückforderung ist nicht möglich.Du solltest dir aber schnellstmöglich eine Befreiung im Bürgerbüro euerer Stadt holen.
    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren."

  3. #3
    Säule der Foren Avatar von blaustern
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    AW: Gez

    Wie @wollewuff schon erwähnte. Du solltest zum Bürgerbüro gehen. Bei uns beispielsweise ist das Sozialamt für solche Fälle zuständig. Einfach mal vorbeischauen und den Antrag holen. Die Befreiung von der GEZ gilt dann ab Antragsdatum, wenn der Antrag bestätigt wird. Bis dahin solltest du die GEZ weiter bezahlen, um dir Ärger zu ersparen.
    Wer meint der irrt nie, der irrt.

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