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Thema: Umtauschrecht

  1. #1
    Dani3650
    Gast Avatar von Dani3650

    Umtauschrecht

    Hi,

    Hab meine festplatte jetzt zum 3. mal umgetauscht weil sie imemr wieder kaputt ging...

    Habe ich jetzt nicht das recht das ich mein geld wieder bekomme?

    Das kahm auf meine frage ob ich eine andere bekommen kann:
    Sehr geehrter Kunde

    Senden Sie uns die Platte bitte gut verpackt inkl. Rechnungskopie
    und ausgefülltem Serviceschein ein. Wenn möglich legen Sie bitte den Postbeleg bei oder
    vermerken die Absicht, die Rücksendekosten erstattet bekommen zu wollen.

    Alternativ bieten wir an das defekte Teil von DHL bei Ihnen
    abholen zu lassen. Leider können wir für die Abholung nur das Datum,
    nicht aber die Uhrzeit bestimmen. Sollten Sie sich für die Abholung
    entscheiden bitte ich Sie, uns das gewünschte Abholdatum sowie die
    Abholaddresse mitzuteilen.

    Nach Erhalt werden wir ihn an den Hersteller zur Reparatur/Austausch (liegt im Ermessen des Herstellers) weiter leiten. Dieser Vorgang wird in etwa 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

  2. #2
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    15.870
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    Hi,

    ... also normalerweise hat der Verkäufer nur ein zweimaliges Recht auf NAchbesserung (egal ob Reparatur oder Austausch), danach kannst du die Wandlung des KAufvertrages verlangen und vom KAufvertrag zurücktreten...

    ... dann müsste dir das Geld ausbezahlt werden...

    Regards
    Edgar

  3. #3
    nmcs
    Gast Avatar von nmcs
    Hi!


    Also wie mein Vorredner schon sagte, ist das so:

    Also Du hast nach § 437 BGB folgende Rechte als Käufer:

    Wenn Du deinem Verkäufer keine Fristsetzung angibst, kannst du auf "Nacherfüllung" bestehen, das meint entweder "Mangelbeseitung" (also Reparatur) oder Ersatlieferung. Dazu hat der Verkäufer 2x die Chance. Und wenn dies weiterhin nicht geklappt hat, hast du die Möglichkeit dem Käufer eine Frist zu setzen, falls nach dieser Frist weiterhin nichts passiert, darfst Du Minderung verlangen, oder vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 437 Ziffer 2; 440; 323; 326 V BGB).



    Viele Grüße

    nmcs

  4. #4
    Dani3650
    Gast Avatar von Dani3650
    0_o
    Ok
    hab deine pn grad auch gelesen....
    Kannst es mir nächstes mal auch nur 1 mal schreiben

  5. #5
    NO TECHNO Avatar von siegi4444

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    8.3.04 - 12:09
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    1.498
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    also ich weiß ja ned, aber in österreich hat man zb. kein umtausch recht...

    das wid nur von firmen ect. angeboten, die die kunden bahlten wollen ect!

    also s ein service...
    aber ein ALLGEMEINES umtasuch gibts bei uns ned...

    hab ich in der berzufsschule gelernt
    EDIT BY ADMIN!

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