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Thema: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

  1. #46
    Bastel2685
    Gast Avatar von Bastel2685

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Hi Leute wollte mal Fragen bevor ich irgend nen mist baue !

    Manche von euch kennen bestimmt Dragon Ball + Dragon Ball Z die Fernseh serien kann man ja nirgends KAUFEN aber man kann sie ja nu Downloaden ist das Legal oder Illegal weil die wurden wie beschrieben nur aus dem Fernsehen aufgezeichnet.

    Danke im vorraus
    Geändert von Bastel2685 (04.05.2006 um 15:49:19 Uhr)

  2. #47
    Stargate x1
    Gast Avatar von Stargate x1

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    dazu ein zitat aus hardabergerecht.de

    Darf ich TV-Serien downloaden? Beispielsweise wenn diese nicht als Kauf-DVD erhätlich sind und auch nicht mehr im TV gezeigt werden?
    Der Umstand, dass eine Serie nicht als DVD erhätlich ist, führt leider nicht dazu, dass man sich selber diese DVD aus dem Internet laden darf. Etwas anderes ist natürlich, wenn diese TV-Serien legal - also von einer autorisierten Site - angeboten werden. Anbei eine einfache Faustregel, um legale und illegale Angebote zu unterscheiden: Man muss sich immer fragen, ob der Rechteinhaber sein Einverständnis dafür gegeben hat, dass der Film bzw. die Musik im Internet angeboten werden?

  3. #48
    ELDAR
    Gast Avatar von ELDAR

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Aber:
    Der Film/die Serie gilt als "öffentlich zugängig gemacht wenn ein "nicht PayTV" Sender sie ausstrahlt. Es darf dir jeder eine TV Sendung/Film aufnehmen den du damit beauftragst (siehe auch legale Angebote wie "TVonlinerecorder"). Die Frage ist, wenn du keinen Auftrag ersteilt hast, darfst du es trotzdem herunterladen (Bei TVOnlineRecorder eindeutig NEIN!).

  4. #49
    Stargate x1
    Gast Avatar von Stargate x1

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    also das angebot im fernsehen ist eine legale nutzung, für die sender auch bezahlen, so dass die Künstler, Beleuchter, Drehbuchautoren, Techniker, usw. auch eine Bezahlung bekommen (wird abgerechnet über die GEMA). Für den download würden sie indessen leer ausgehen.
    warum es jetzt aber erlaubt ist sie mit dem video aufzunehemen,obwohl es ja das selbe ist,kann ich auch nicht sagen
    das selbe ist ja mit musik,ich darf sie über online radio aufnehmen,aber über p2p nicht

  5. #50
    ELDAR
    Gast Avatar von ELDAR

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    URHG §53

    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
    Denke ich mal *g

  6. #51
    Bastel2685
    Gast Avatar von Bastel2685

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Zitat Zitat von ELDAR
    URHG §53



    Denke ich mal *g

    Dann würde ich mal davon ausgehen das es "LEGAL" ist, ist ja ohne Bezahlung
    Hoffe das stimmt ... wo kann man sich den erkundigen bei sowas ??

  7. #52
    ELDAR
    Gast Avatar von ELDAR

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Bei einem Anwalt. Sonst darf dir niemand rechtlichen Rat erteilen..

  8. #53
    sysadmin
    Gast Avatar von sysadmin

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Solche Programme sind absolut legal. Du darfst sie installieren. Ja auch starten und sogar downloaden. Aber Achtung!!!: Wenn etwas gedownloadet wird, was urheberrechtlich geschützt ist, dann macht sich nicht das Programm straftbar (der Entwicklker) sondern du selbst.

    Genauso, könntest du in einen Laden gehen und einen Hammer kaufen. Damit könntest du aber deine Schwiegermutter reschlagen. ;-)

  9. #54
    dany_
    Gast Avatar von dany_

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Programme wie zb. edoonkey, emule usw. sind NICHT verboten auch das downloaden nicht AUßER die software ist urheberrechtlich geschützt ist das so korrekt?

    aber ab WANN kann man eine Software als urheberrechtlich geschützt betrachten


    wie sieht eis eigentlich mit sicherungskopien von zb programme oder so aus. sprich wenn man sich von seiner WIN XP cd eine Kopie anfertigt um davor gewappnet zu sein das wenn man eine verliert oder ehnliches oder musik CDs die mittels audio grabber zu digitalisieren??

    mfg dany
    Geändert von dany_ (18.05.2006 um 11:25:06 Uhr)

  10. #55
    ELDAR
    Gast Avatar von ELDAR

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Programme wie zb. edoonkey, emule usw. sind NICHT verboten
    Hust !noch nicht. Aktuelles Beispiel... Bearshare.

    aber ab WANN kann man eine Software als urheberrechtlich geschützt betrachten
    Immer! Und zwar solange bis der Urheber das Recht abtritt.
    wie sieht eis eigentlich mit sicherungskopien von zb programme oder so aus. sprich wenn man sich von seiner WIN XP cd eine Kopie anfertigt um davor gewappnet zu sein das wenn man eine verliert
    Da spricht nichts dagegen. Selbst wenn sie mittels Kopierschutz geschützt sind darfst du Software kopieren (Du musst allerdings das Original bzw eine Lizenz davon besitzen.)

    oder musik CDs die mittels audio grabber zu digitalisieren??
    Du darsft auch Musik CD's kopieren (selbe Kondition wie bei Software). Nur wenn ein Kopierschutz drauf ist, darfst du sie nicht digital kopieren. Analog dagegen schon.
    Also eine CD auf Kasette und von Kasette dann auf den Rechner (als umständliches Beispiel) ist trotz digitalem Kopierschutz legal.

  11. #56
    Stargate x1
    Gast Avatar von Stargate x1

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Programme wie zb. edoonkey, emule usw. sind NICHT verboten

    Hust !noch nicht. Aktuelles Beispiel... Bearshare.
    emule ist Open Source

    aber ab WANN kann man eine Software als urheberrechtlich geschützt betrachten

    Immer! Und zwar solange bis der Urheber das Recht abtritt
    Die europaweite Regelschutzfrist besagt, dass ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers urheberrechtlich geschützt ist.

    wie sieht eis eigentlich mit sicherungskopien von zb programme oder so aus. sprich wenn man sich von seiner WIN XP cd eine Kopie anfertigt um davor gewappnet zu sein das wenn man eine verliert

    Da spricht nichts dagegen. Selbst wenn sie mittels Kopierschutz geschützt sind darfst du Software kopieren (Du musst allerdings das Original bzw eine Lizenz davon besitzen.)
    Es ist verboten, Kopierschutzmaßnahmen der Hersteller von DVDs, CDs, Videocassetten oder anderen Datenträgern zu umgehen oder zu knacken.

    Das Recht auf das Erstellen von Kopien für den privaten Gebrauch besteht übrigens immer noch, es kollidiert aber mit dem Verbot des Umgehens von Kopierschutzmaßnahmen. Besonders wegen dieses Widerspruchs ist das neue Gesetz in die Kritik geraten
    Geändert von Stargate x1 (18.05.2006 um 19:27:16 Uhr)

  12. #57
    Nicht mehr wegzudenken Avatar von xy7

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    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Da soll sich noch einer auskennen ... ^^

    was darf man, was darf man nicht.. aber dank letzten beiträge weiß ich jetzt besser bescheid, danke!

  13. #58
    ELDAR
    Gast Avatar von ELDAR

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Es ist verboten, Kopierschutzmaßnahmen der Hersteller von DVDs, CDs, Videocassetten oder anderen Datenträgern zu umgehen oder zu knacken.
    Gilt nur für Audio/Video. Nicht für Software (Siehe UrhG)
    Das Recht auf das Erstellen von Kopien für den privaten Gebrauch besteht übrigens immer noch, es kollidiert aber mit dem Verbot des Umgehens von Kopierschutzmaßnahmen. Besonders wegen dieses Widerspruchs ist das neue Gesetz in die Kritik geraten
    Es schränkt das Recht zu Privatkopie nur ein. Schwierig wird es allerdings bei der definition von "Kopierschutz". Mechanismen die darauf bauen, dass ein CD-Laufwerk die CD gar nicht lesen kann, sind z.B KEINE echten Kopierschutzmechanismen und man darf solche MusikCD's kopieren.
    was darf man, was darf man nicht.
    Ich versuchs mal zusammenzufassen:
    1. Datenträger ohne Kopierschutz:
    Kopie legal
    2. Datenträger mit Kopierschutz:
    2.1 Software: Kopie legal
    2.2 Audio/Video: Grundsätzlich illegal. Ausnahmen bestehen durch die Art des Kopierschutzmechanismus.

    Und in jedem Fall gilt: Das Original muss im Schrank stehen!!
    Geändert von ELDAR (18.05.2006 um 20:09:32 Uhr)

  14. #59
    dany_
    Gast Avatar von dany_

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Zitat Zitat von ELDAR
    Und in jedem Fall gilt: Das Original muss im Schrank stehen!!

    also heißt es ich darf von jedem programm das ich - legal - zu Hause habe auch eine sicherungskopie (clon) anfertigen ABER ich muss trotzdem die lizenz oder orignial CD daheim stehen haben

    eine frage ist noch immer nicht geklärt:
    ab wann ist eine software/musik urheberrechtlich geschützt? sobald das copyright drauf ist oder wie?


    sry wenn ich so blöd frage aber ich bin durch die posts man darf/darf nicht ein wenig verwirrt worden.

    mfg dany

  15. #60
    Hobbyschrauber
    Gast Avatar von Hobbyschrauber

    AW: [edoonkey] Wie sieht es rechtlich aus?

    Nun ja das müsstest du VOR jedem Download klären, eine feste Regel gibts da nicht. Das heisst jede Musikstück das nicht explizit für den freien Download im Netz freigegben ist, steht quasi unter Kopierschutz.

    Aber man muss unterschieden zwischen Musik und Software. Ist eine Musik kopiergeschützt dann darf man auch keine Kopie machen selbst wenn man das Original besitzt. Nur bei software ist das umgehen des Kopierschutzes erlaubt um sich eine Backupkopie zu erstellen (CD kopieren oder herunterladen dürfte in diesem fall das gleiche sein).

    Und das das gerede hier ziemlich wischi-waschi klingt liegt nciht an der Intelligenz der Verfasser, sondern am Urheberschutzgesetzt selbst das ist nämlich soi verfasst das es verwirrend ist. Um damit zu ereichen das nur um auf Nummer sicher zu gehen viele leute die Finger komplett davon lassen.

    Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und das heisst man sollte sich schon ganz genau auskennen um nicht in die "illegalität" abzugleiten.

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