Hi,
@Eldar
Streng genommen hast du recht...
Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie. Es gibt nur Schranken des Urheberrechts, das heißt, der Rechteinhaber muss Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch dulden und bekommt im Gegenzug seinen Anteil an der Pauschalvergütung.
IN der aktuellen Rechtslage stellt sich das dann so da, dass ich von rechtmäßig erworbenen Musikstücken Privatkopien erstellen kann, wenn ich zum Zwecke der Kopie keinen wirksamen Kopierschutz umgehe.
Bei CD´s bedeutet dies, dass es mir durch die Kopierschutzmechanismen verwehrt ist, eine digitale Kopie des Stückes anzufertigen, der Kopierschutz zieht aber nicht, wenn ich eine analoge Kopie erstelle.
Wenn ich also meine DRM geschützten Lieder abspiele und dieses Signal dann Aufnehme (egal auf welche Art) umgehe ich keinen Kopierschutz und darf die Musikstücke dann sogar vervielfältigen und auch unentgeltlich an Freunde weitergeben (wobei das glaube ich 5 Kopien einschließt).
Das zum Download stellen dieser Stücke ist allerdings auch in diesem Fall verboten...
Regards
Edgar