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Thema: Brauche Hilfe

  1. #1
    maik_svd
    Gast Avatar von maik_svd

    Unglücklich Brauche Hilfe

    wie kann ich einen vertrag kündigen, bei dem ich zugestimm hab´, dass ich min. drei monate lang für 7 euro im monat free sms versenden darf. unter anderm versteh ich die abg gar nicht. kann mir jemand dabei helfen?
    abg:

    "Der Preis von sieben euro monatlich inkl. gestzl. mehrwertsteuer bei einer Laufzeit von 24 monaten mit einer jährlichen abrechnung im vorraus wird ihnen per rechnung geschickt."

    besonders: bei einer laufzeit von 24 monaten mit einer jährlichen abrechnung... versteh ich net...

    bitte brauch unbedingt hilfe

    danke im voraus...
    miguel

  2. #2
    Schlichti/Schlichtine Avatar von Schlichti

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    Moin,

    Verschiebe es in den entsprechenden Bereich.

    MFG
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  3. #3
    Dave1978
    Gast Avatar von Dave1978
    Du hast einen 2 Jahres Vertrag unterschrieben, und alle 12 Monate bekommst du ne Abrechnung über deine versendeten SMS.

    Je nach w2as in der AGB´s steht musst du einen gewissen zeitraum vor Ablauf der 2 jahre kündigenb. Höchstwahrscheinlich nur schriftlich.

    Auf anderen Wege kommst du nr heraus wenn du nicht geschäftsfähig bist:

    Entweder unter 18 Jahren oder jemand hat die Vormundschaft für dich.

  4. #4
    Legende Avatar von Raggy85

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    kündige schriftlich und hoffe, dass eine vorzeitige kündigung nach einer vorgeschriebenen kündigungsfrist möglich ist. Sollte alles in den agb angegeben sein. Man sollte sich bei sowas halt schon vorher informieren. Wie dave schon sagte (Hi Dave!), der vertrag läuft 2jahre, wenn du nicht rechtzeitig (Kündigungsfrist!) kündigst, verlängert sich der vertrag bestimmt um nochmal 2 jahre. Jährliche abrechnung, das heißt, du bekommst einmal im jahr eine rechnung über 84 euro.



    eine möglichkeit, dden vertrag ungültig zu machen, ist, zu beweisen, dass der vertragspartner vertragsbruch begangen hat, sprich seine leistungen nicht einhalten kann oder konnte. Aber diese mögliochkeit ist wohl eher unmöglich. lies die agb nochmal genau ob du was über kündigung findest.
    Gruß
    Hallo Unregistriert!

  5. 14.02.2006

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  6. 14.02.2006
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  7. 14.02.2006
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  8. 14.02.2006
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  9. #5
    maik_svd
    Gast Avatar von maik_svd
    jo danke hat mir ziemlich geholfen...
    nur kurz noch mal das hier ich hoff ihr könnt mir das noch mal erleutern:

    "jeder kunde hat die möglichkeit, den vertrag jederzeit mit einer kündigungsfrist von drei monaten zum jahresende zu kündigen, erstmals aber drei monate vor ablauf von zwei jahren"

    könnt ihr mir das noch ma erklären???
    danke miguel

  10. #6
    maik_svd
    Gast Avatar von maik_svd

    bitte! brauche euer help!!

    mhh hi erstmal... :-)
    ich hab da auch grad so´n problem und zwar hab ich mich bei smsbonus.de angemeldet (lasst die finger von den seiten) und jetzt wollen die, dass ich im vorraus für zwei jahre jeweils 84 euro bezahle... :-(
    dann wollt ich das kündigen und dann stand da unter paragraph acht:

    "der kunde hat die möglichkeit, den vertrag jederzeit mit einer kündigungsfrist von drei monaten zu kündigen, vor erst aber zum ablauf von zwei jahren"...

    nun ja das kapier ich überhaupt net... heißt das jetzt ich kann meine kündigung einreichen und dann drei monate weiter bezahlen... oder was???
    weil das kann ich unmöglich bezahlen... :-( hab auch schon eine email an die geschickt kommt aber nix...

    also wenn ihr mir helfen könntet... :-)
    vielen dank
    maik_svd

  11. #7
    maik_svd
    Gast Avatar von maik_svd

    hey

    hey danke... nun ja schön ist es net grad :-(
    *heulbiszumtod*

  12. #8
    *Hat Urlaub* Avatar von BigEddie

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    Hi,

    ... als erstes mal, gehört zu einem Thread und besonders wichtig hier in diesem Foreum eine ordentliche Überschrift...

    Ansonsten heißt das, dass du mindestens 3 Monate bevor die 2 Jahre um sind kündigen kannst, da der Vertrag eine MIndestlaufzeit von 2 JAhren hat...

    Also wenn der Vertrag am 01.03.2006 beginnen würde, läuft dieser bis zum 28.02.2007, du musst ihn aber bis spätestens 28.11.2006 gekündigt haben (3 Monatsfrist) damit der dann auch wirklich nach 2 Jahren beendet ist.

    Du kannst den Vertrag aber auch schon jetzt zum Ablaufdatum kündigen, die zwei Jahre musst du aber bezahlen, es sei den du bist unter 16 oder falls du zwischen 16 und 18 JAhren alt bist, versuchen ob deine Eltern den Vertrag rückgängig machen können, da du in diesem Fall nur bedingt geschaftsfähig bist und deine Eltern unter bestimmten Umständen deine geschlossenen Verträge anfechten können...

    REgards
    Edgar

  13. #9
    Dave1978
    Gast Avatar von Dave1978
    Allso einmal posten genügt vollkommend, wie im Sticky zu lesen ist, ist dies hier ein Forum in dem die Beiträge manuell von uns freigeschaltet werden müssen.
    Manchmal dauert es etwas länger, immerhin haben wir Mods ja auch noch ein reales leben. Ich bitte dies zu verstehen.

    Tja, was du da zitierst ist ne Standardklausel.

    Und besagt folgendes:

    Du hast nen 24 Monate dauernden Vertrag, wenn du bis spätestens dem 21. Monat ne Kündigung abschickst, wird der Vertrag nach dem 24. Monat ungültig.
    Tust du dies nicht, dann verlängert sich der Vertrag immerwieder automatisch um weitere 12 Monate.


    oder anderster gesagt:
    Du musst immer spätestens 3 Moante vor Ablauf des Vertrags kündigen, der erst 24 Monate dauert und danach sich immer ums jeweils 12 Monate verlängert.

  14. #10
    algra
    Gast Avatar von algra
    Wie verhält sich das denn mit dem Widerrufsrecht nach 355?
    Das Bestellen im Internet dürfte wohl ein Fernabsatzvertrag 312d sein. Dann müsste erstmal geschaut werden, ob die Frist bereits begonnen hat, bzw bereits vorbei ist. ( 2 Wochen)

    Steht irgendwo, dass Du ein Widerrufsrecht hast? Ich würde grundsätzlich raten, schnell zu Kündigen/Widerrufen. Und auf keinen Fall Zahlen. Dann ist es an denen, die Wirksamkeit des Vertrages und dieUnwirksamkeit Deines Widerrufes zu behaupten um die Forderung durchzusetzen.

    Bist Du nicht vielleicht doch minderjährig?

    Viel Glück

  15. #11
    adxalf
    Gast Avatar von adxalf

    Frage

    Hallo!
    Maik_svd ist ja erst 13, hat er da keine Chance vor den 24 Monaten aus dem Vertag rauszukommen?

  16. #12
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    Zitat Zitat von algra
    Wie verhält sich das denn mit dem Widerrufsrecht nach 355?
    Das Bestellen im Internet dürfte wohl ein Fernabsatzvertrag 312d sein. Dann müsste erstmal geschaut werden, ob die Frist bereits begonnen hat, bzw bereits vorbei ist. ( 2 Wochen)

    Steht irgendwo, dass Du ein Widerrufsrecht hast? Ich würde grundsätzlich raten, schnell zu Kündigen/Widerrufen. Und auf keinen Fall Zahlen. Dann ist es an denen, die Wirksamkeit des Vertrages und dieUnwirksamkeit Deines Widerrufes zu behaupten um die Forderung durchzusetzen.

    Bist Du nicht vielleicht doch minderjährig?

    Viel Glück
    Das bestellen fällt unter den Haustürgeschäft bzw. wie von dir erwähnt unter das Fernabsatzgesetz. Die Widerrufsbelehrungen werden die wohl in Ihren AGB`S reingeschrieben haben, das wäre nämlich zu einfach da ich sowas als abzocker bezeichne und die sind meistens mit allen Wassern gewaschen.
    man kann bei Ihm eventuell auf die Minderjährigkeit gehen und versuchen das die Eltern den Vertrag wiederrufen können, aber wenn man andererseits mal den Taschengeldparagraphen nimmt könnte es auch nicht gehen da man aber in Vorkasse tritt (für ein Jahr)wird der unter umständen vor Gericht greifen und die bleiben auf der Kohle sitzen. da der Vertrag rechtswidrig ist.
    Das beste ist wohl wenn man einen Anwalt zu rate zieht.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  17. #13
    Legende Avatar von Raggy85

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    Zitat Zitat von adxalf
    Hallo!
    Maik_svd ist ja erst 13, hat er da keine Chance vor den 24 Monaten aus dem Vertag rauszukommen?

    wenn er tatsächlich 13 ist, dann auf jeden fall. Er ist dann nicht geschäftsfähig und kann keine willenserklärung abgeben, sprich einen vertrag abschließen. Der fehler liegt hier beim sms-anbieter (oder wo du den vertrag halt geschlossen hast) denn bei internet verträgen, wo man den kunden nicht vor augen hat, werden diverse angaben verlangt. d.h. auch das Geburtsdatum sollte verlangt sein! Haben die das Geburtsdatum ignoriert oder nicht mal danach gefragt, kann der vetrag leicht rückgängig gemacht werden. hast du aber beschissen und ein falsches geburtsdatum angegeben, dann müssen die eltern dafür haften.

    Ich besuch zur Zeit in der Uni ein Wahlfach "bürgerliches Recht". Daher kann ich das genau sagen.
    Von der Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt für dich 1.) beschränkte Geschäftsfähigkeit (§§ 106 ff. BGB), das heißt dass rechtsgeschäftliches Handel in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern wirksam wird, und beschränkte Deliktsfähigkeit (§828 Abs. 2 BGB), das heißt dass du Schadensverantwortlichkeit trägst, sofern die zur Erkenntnis der Verantwortlickeit erforderliche Einsicht vorliegt.
    Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist man Strafunmündig, du trägst praktisch keine Schuldfähigkeit (§19 StGB). Danach auch nur, wenn sittliche und geistliche Reife vorliegt, das Unrecht der tat einzusehen (§3 JGG).
    Bist du also tatsächlich 13, kannst du erstens den vertrag ohne deine eltern nicht abschließen, und du bist zwar jetzt verpflichtet, den vertrag einzuhalten, kannst aber für eine Widerhandlung nicht bestraft werden. Das ist nicht die feine englische art, aber einfach nicht zahlen und die eltern bitten, ein entsprechendes schreiben zu fertigen.
    Hallo Unregistriert!

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