+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Help! Telefonabrechnung falsch!

  1. #1
    ciarda
    Gast Avatar von ciarda

    Ausrufezeichen Help! Telefonabrechnung falsch!

    Hallo zusammen!

    Mein Problem: Ich habe im Dezember ein bisschen im Netz gesurft.
    Via Handy. Vorher hatte ich bei Debitel geschaut welchen Internet-Tarif
    in meinem Mobilfunktvertrag eingestellt ist und was der kostet.
    Standartmäßig ist der T-Mobile Data-Tarif eingerichtet, 0,08 € pro angefangene 10 KB.

    Nun hab ich Anfang Januar eine RE erhalten, in dem Debitel mir 0,25 € (!!!)
    pro angefangender 10 KB berechent. Der Wahnsinn! Mehr als drei mal so viel.
    Ich soll ca. 300,00 €uro zahlen.
    Hab da angerufen und nachgefragt. Die sagen das mein T-Mobile Data Tarif von 2002 ist und deswegen mehr kostet.
    Nach offiziellen Informationen kostet der Tarif aber 0,08 € pro 10 KB und
    nirgends ist ein Hinweis das Kunden mit älteren Verträgen höhere Kosten
    zu tragen haben. Auch in meinen Vertragsunterlagen von damals steht
    nicht drin das 10 KB 0,25 € kosten sollen.
    Und der Tarif hieß doch 2002 schon T-Mobile Data. Und 2003, und 2004, und 2005, und 2006 hieß er genau so. Also muss ich doch von den aktuellen
    Kostenangaben ausgehen oder?

    Also ich hab mit der Begründung jetzt erstmal Widerspruch bei Debitel
    eingereicht und den Betrag überwiesen der sich nach meiner Berechnung
    ergeben hat.
    Ich hoffe das Debitel meinen Widerspruch anerkennt, beführchte aber Leider
    das Gegenteil.

    Nun meine Frage:
    Bin ich soweit im Recht?
    Ich habe keine Rechtsschutz, kann ich Debitel dann
    auch über das Sozialgericht verklagen?
    Oder gibt es eine andere Möglichkeit diese völlig überhöhten Kosten
    nicht zahlen zu müssen?

    LG Ciarda

  2. 15.02.2006
    Grund
    Doppelposting

  3. #2
    sIxAcLoCk
    Gast Avatar von sIxAcLoCk
    Zitat Zitat von ciarda
    Nach offiziellen Informationen kostet der Tarif aber 0,08 € pro 10 KB und
    nirgends ist ein Hinweis das Kunden mit älteren Verträgen höhere Kosten
    zu tragen haben. Auch in meinen Vertragsunterlagen von damals steht
    nicht drin das 10 KB 0,25 € kosten sollen.
    Und der Tarif hieß doch 2002 schon T-Mobile Data. Und 2003, und 2004, und 2005, und 2006 hieß er genau so. Also muss ich doch von den aktuellen
    Kostenangaben ausgehen oder?
    Wenn das alles so stimmt wie du das schilderst muesstest du recht haben...wenn in der Agb auf die oben genannten punkte nicht hingewiesen wurde und du auch nix uebersehen hast,solltest du diesen rechtsstreit eigentlich gewinnen...
    meiner meinung nach liegst du im recht.300 euro sind ein haufen geld...
    wie das mit dem gerichten aus sieht,weiss ich leider net...
    wurd noch net sooo oft verklagt

  4. #3
    Dave1978
    Gast Avatar von Dave1978
    In deinem Vertrag werden natürlich die Konditionen zugrunde gelegt die am Zeitpunkt des Vertragabschlusses gegolten haben.

    Sprich wenn damals die Einheiten 25 cent gekostet haben dann tun sie es heute noch, genau wie es im Vertrag festgelegt ist.

    Preissenkungen müssen nicht weitergegeben werden. Die großen Unternehmen tun das in der Regel, aber so kleine Subprovider meist nicht.

    Und wie der Tarif heisst ist Schall und Rauch, nur was in dem vertrag welchen du hast drin steht gilt.

  5. 15.02.2006
    Grund
    Doppelposting!!!! Dies ist ein moderiertes Forum, Beiträge werden von uns manuell freigeschaltet, dann kann man sie sehen.

  6. #4
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

    Registriert seit
    13.3.04 - 01:39
    Beiträge
    7.291
    Thanks
    155
    Thanked 442 Times in 362 Posts
    Übers Sozialgericht kannst du garnichts machen , denn die haben mit der Sache nix zutun wenn überhaupt kannst du es über das Amtgericht machen (abhänig vom Streitwert).
    Das einzige was du kannst ist PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen aber nur unter der vorrausetzung das du bedürftig bist als z.b. von Hartz IV oder geringem Einkommen lebst.
    Wenn es so in deinem Vertrag steht 0,25 Euro, dann wirste die Rechnung zahlen müssen ob du willst oder nicht.
    Du hättest vorher in deine persönlichen Vertragsunterlagen schauen müssen.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  7. #5
    algra
    Gast Avatar von algra
    Das ist leider so. Die Tarife legst Du bei Vertragsschluss fest. Vor dem Sozialgericht hat das nichts verloren, Du könntest höchstens den Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen und im Wege der Beratungshilfe außergerichtlich Beratung bekommen (Anträge gibts beim Amtsgericht). Oder du klagst mit Prozesskostenhilfe, das regelt auch der Anwalt.

    Allerdings sehe ich in dieser Sache ganz schön schwarz für Dich und würde Dir raten, mit denen eine vernünftige Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen wenn Du nicht die 300 auf einen Schlag bezahlen kannst.

    Und nicht vergessen, den Tarif wechseln!

    Grüße

    Alex

  8. #6
    algra
    Gast Avatar von algra
    Das ist leider so. Die Tarife legst Du bei Vertragsschluss fest. Vor dem Sozialgericht hat das nichts verloren, Du könntest höchstens den Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen und im Wege der Beratungshilfe außergerichtlich Beratung bekommen (Anträge gibts beim Amtsgericht). Oder du klagst mit Prozesskostenhilfe, das regelt auch der Anwalt.

    Allerdings sehe ich in dieser Sache ganz schön schwarz für Dich und würde Dir raten, mit denen eine vernünftige Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen wenn Du nicht die 300 auf einen Schlag bezahlen kannst.

    Und nicht vergessen, den Tarif wechseln!

    Grüße

    Alex

+ Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •