Hallo,
verfolge interessiert das Thema mit den Abmahnungen.
Bei heise steht, dass der Betreiber 14 ist.
Bist du der Betreiber? Es wundert mich, das in deinem Profil was anderes steht.![]()
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ZEUS
Hallo,
verfolge interessiert das Thema mit den Abmahnungen.
Bei heise steht, dass der Betreiber 14 ist.
Bist du der Betreiber? Es wundert mich, das in deinem Profil was anderes steht.![]()
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ZEUS
Repariere und sammel Handys!
Nein die Abmahnung eines 14 jährigen hat Heise vor langer Zeit verbrochen.Zitat von THE ZEUS
Dieser Fal hat mit dem unseren nichts zu tun er wird nur zitiert weil ein Heise Mitarbeiter dort verkündet hat es wird immer kostenfrei abgemahnt.
Wie man sieht war das anscheinend eine Lüge
You made my Day Alpha
Zukünftiger Meister der Fußballbundesliga-Tipprunde 2013/2014
Zitat von THE ZEUS
wo "steht" das bei heise? auf welchen artikel beziehst du das?
hab da auch mal was gelesen, is aber schon länger her gewesen.. hat aber nix mit unserem Forum zu tun wie Mario schon erwähnt hatteZitat von DaBigJonny
Es ging dabei um einen 14jährigen Jungen der eine Seite betrieben hat. Es ist sind ihm aber keine finanziellen Kosten entstanden...warscheinlich weil er noch minderjährig war.
Gruß
Abderos
ICH HEIRATE HEUTEEEE!!!!!---06.03.09---
Hi,
... erstes ist die Darstellung schon etwas älter und hat auch mit dem Forum zu tun, sowie zweitens auch nicht mit den aktuellen Problemen dieses Forums mit dem Heise Verlag.
Wenn ich dir eins versichern kann, dann das, dass es sich bei MArio nicht um einen 14 jährigen Schüler handelt.![]()
Regards
Edgar
Das kann ich bestätigen, sonst hätte er mich wohl schlecht, durch München gefahrenZitat von BigEddie
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You'll never walk alone
Nokia 6021 OVP
Ich wollte dafür jetzt keinen eigenen Thread eröffnen und hoffe mal, dass hier noch jemand liest:
Hat im Fall Heise VS Mario Dolzer (wegen zitieren einer Newstickermeldung) mal jemand darauf geachtet, dass ein Newsticker unter Umständen gar nicht unter den Urheberschutz fällt? Die Weitergabe von Information ist keine perönliche, geistige Schöpfung. Und das ist nunmal Vorraussetzung um überhaupt ein Urheberrecht einklagen zu können
Und da das Zitatrecht ein Teil des Uheberrechts ist, kann man niemanden dafür an den Karren fahren..§2 Urhg
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Geändert von ELDAR (15.04.2006 um 14:22:18 Uhr)