ein kollege hat mir neulich erzählt ich könne das recht an einer domain einklagen wenn ich der namensträger der selbigen bin. sprich. irgendwer hat ne domain mit dem namen "xyz.de" heißt aber selbst nicht so. ich wiederum kann also privatperson mit dem nachnamen "xyz" zu einem anwalt gehen und mir das rechte an dieser domain einklagen weil namensrechte vorgehen würden.
stimmt das?
die domain die mit meinem namen belegt ist hat auch kaum inhalt und verlinkt eigentlich nur auf einen andere seite eines verlages. das nervt mich schon seit langem. hab den besitzer auch schon angeschrieben ob er sie mir verkaufen würde hab aber keine reaktion erhalten.

wenn ich mir aufgrund meines nachnamens die domain erstreiten kann soll es mir aber auch recht sein. wie ich da dran komme is mir letzlich egal.