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Bei der Herstellung von Orangensaftkonzentrat werden zunächst die leicht flüchtigen Aromen aus dem Saft extrahiert. Danach wird der Orangensaft auf ein Siebtel des Gewichts eingedampft (siehe Sirup). Dann werden die Aromen wieder hinzugefügt. Für Lagerung und Transport wird das Konzentrat eingefroren (gehandelt wird „frozen concentrated orange juice“, FCOJ). Dieses Herstellungsverfahren führt zu einem Vitaminverlust.
Orangensaft muss frei von jeglichen Zusätzen wie Farbstoffen oder Konservierungsstoffen sein. Pro Liter Fruchtsaft dürfen jedoch nach der Fruchtsaft-Verordnung bis zu 15 Gramm Zucker zugesetzt werden, wenn die Ausgangsfrüchte einen wetterbedingten Mangel an Zucker aufweisen. Diese sogenannte Korrekturzuckerung muss nicht im Zutatenverzeichnis angegeben werden.[2] Deshalb ist der Vermerk „Ohne Zuckerzusatz“ nicht überflüssig.