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Thema: Urheberrechtsverletzung bei eBay

  1. #1
    Unregistrierter Gast
    Gast Avatar von Unregistrierter Gast

    Urheberrechtsverletzung bei eBay

    Hallo,

    man liest ja im Internet viel über Abmahnungen im zusammenhang mit Urheberrechtsverletzung bei eBay Auktionen. Jetzt bin ich mal derjenige, dessen Urheberrecht verletzt wurde.
    Zum Konkreten Fall:

    Ich habe eine Auktion eingestellt, ein Foto des Artikels gemacht und eine Beschreibung geschrieben.
    Zwei Tage nachdem die Auktion gestartet war habe ich bemerkt, das ein anderer eBay User einfach meine Bechreibung und mein Bild für seine Auktion benutzt und diese auch noch in genau der Minute enden lässt wie meine Auktion.
    Ich bin wahrlich kein "Korinthenkacker", aber wenigstens Fragen hätte der andere Verkäufer schon. So habe ich mich an eBay gewandt, doch von dort habe ich keine Reaktion bekommen. Zeitgleich habe ich dem Verkäufer geschrieben, das es sich bei dem Artikelbild und dem Text um Urheberrechtlich geschütztes Material handelt und er dies bitte entfernen soll, ansonsten würde ich weitere Schritte einleiten.
    Auf diese E-Mail habe ich auch keine Reaktion bekommen.

    Was soll ich jetzt machen? Ich würde ungern zum Anwalt gehen und den anderen Verkäufer abmahnen wollen, zumal das ja kostenpflichtig wäre.
    Ich möchte eigentlich nur, das er seine Auktion einstellt und mein Material nicht weiter benutzt. An einer Bestrafung bin ich ja gar nicht interessiert...

    Hoffentlich könnt ihr mir helfen.

    Gruß,
    Tim

  2. #2
    Halb(foren)Gott/Göttin Avatar von criticalmass

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    AW: Urheberrechtsverletzung bei eBay

    In jedem Artikel gibt es unter der Box mit den Verkäufer- und Zusatzinfos rechts einen kleinen Link "Angebot melden" mit roter Flagge. Wenn Du dich darüber bei eBay meldest, reagiert der Support eigentlich recht schnell.
    Eines schönen Tages fällt mir ein prima Spruch ein und ich schreib ihn hier hin.

  3. #3
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Urheberrechtsverletzung bei eBay

    aber du bist in der beweispflicht das es deine sachen sind (foto beschreibung) und wie willst du das nachweisen ??? desweiteren stellt sich mir die frage wie die autkionen zeitgleich auslaufen können wenn der andere es von dir kopiert hat. ist wie mit dem huhn und em ei wer war zuerst da ??? für die zukunft die foto`s mit wasserzeichen versehen oder auf einem anderen server packen so kannst du die bilder nach belieben ändern . es gibt auch quellcodes die dafür sorgen das man das bild nicht kopieren kann. ich für meinen teil halte quer übers bild schreiben per wasserzeichen am sichersten, da man die schrift nicht einfach raus kriegt und auch nen beweis hat. desweiteren nur nen paar zeichen als beschreibung und nen hin geklatschtes foto fällt wohl bei genauer betrachtung nicht unter copyrights. also ab sicher und für die zukunft lehren ist ärgerlich aber den auffang nicht wert.
    was man natürlich auch machen kann nicht fair die auktion des gegeners in astronimische höhen pushen könnte nur nicht gut werden wenn er dann auf den vertrag besteht . weiss leider nicht wie das mit der angebot rücknahme aussieht früher ging das mal ist dann halt ärgerlich für den VK und kann unter umständen ne sperre bei ebay bedeuten.
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  4. #4
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    AW: Urheberrechtsverletzung bei eBay

    Angebptsrücknahme funktioniert noch. Ebay will da immer einen Grund dafür. Beispielsweise "Versehentlich auf das falsche Produkt geboten" oder "Falschen Betrag eingegeben".
    Wer meint der irrt nie, der irrt.

  5. #5
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Urheberrechtsverletzung bei eBay

    ist nur die frage wielang die zeit ist um das gebot zurück zunehmen. hätte n dann zumindestens nen lerneffekt weil der artikel dann wohl weit unter preis rausgeht, oder aber er hat nen heimlichen mitbieter und wird festestellen das angebot besser zubeenden da der preis utopisch ist.
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  6. #6
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    AW: Urheberrechtsverletzung bei eBay

    Solange die Auktion noch läuft, kannst du zurücktreten. Danach geht es nur noch über den Verkäufer in der Hoffnung, dass er damit einverstanden ist und nicht auf den Vertrag beharrt, den man ja mit einem Gebot eingegegangen ist.
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  7. #7
    Unregistrierter Gast
    Gast Avatar von Unregistrierter Gast

    AW: Urheberrechtsverletzung bei eBay

    Danke ersteinmal für die Antworten.
    Ich habe mittlerweile eine Reaktion von eBay. Die schreiben eigentlich nur, was hier schon geschrieben wurde: Ich wäre in der Beweispflicht und eBay hält sich da raus...
    Ich denke ich könnte schon Beweisen das ich das Bild gemacht habe, schließlich habe ich ja noch das Original (in original Größe und nicht nur dieses verkleinerte Bild). Das mit dem Text würde dann schon schwieriger.
    Das die Auktionen Zeitgleich auslaufen ist doch einfach zu machen. Meine Auktion ging 7 Tage, die von dem Anderen nur 5. Außerdem kann man beim einstellen doch angeben wann die Auktion beginnen soll...
    Naja, mir ist das mittlerweile egal, aber verärgert bin ich dennoch!

  8. #8
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Urheberrechtsverletzung bei eBay

    na denn ärger dich noch ne runde und lehrne wie man es besser macht. ich pers. hab meine ebay aktivitäten auf fast 0 zurück gefahren ist mir einfach zublöd was ebay und das was die user so ab und an veranstalten.ist einfach nicht mehr das was es vor ein paar jahren war.
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