EGMR rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland
http://www.focus.de/politik/deutschl...id_589838.html
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut die Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher in Deutschland gerügt. In vier Fällen stellten die Richter in Straßburg einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention fest. ...
Moment! WESSEN Rechte auf "Freiheit und Sicherheit" wurden verletzt? Die der Täter ODER die der Opfer und ihrer Angehörigen?

Erst mal der Reihe nach:
Die Sicherungsverwahrung (fälschlich Sicherheitsverwahrung genannt) ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen.
Im Gegensatz zu der normalen Strafhaft knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss im Wege einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben. ...
Stichwort: Die Sicherungsverwahrung
http://www.focus.de/politik/deutschl...id_589880.html
Anders als eine Freiheitsstrafe dient die Sicherungsverwahrung nicht der Sühne der Schuld. Vielmehr soll die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern geschützt werden, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, aber im juristischen Sinn kein Fall für die Psychiatrie sind.

Juristisch umstritten ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die 2004 per Bundesgesetz eingeführt wurde. Sie wurde angewandt, wenn sich eine besondere Gefährlichkeit erst in der Haft herausstellte. Mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Neufälle im Grundsatz abgeschafft. Für Menschen, die jetzt schon in Haft sitzen, ist sie aber noch möglich.
Ach Sooooo!!! Die der TÄTER wurden verletzt! NA! Das geht doch nicht! Die armen Mörder, Totschläger, Millionenbetrüger und Kinderschänder und was da sonst noch so kreucht und fleucht dürfen doch NICHT in ihrer "Freiheit und Sicherheit" beeinträchtigt werden!!!

ERNSTHAFT?!?! ... Lieber Europäische Gerichtshof für Menschenrechte,
wollt IHR den nächsten Opfern und/oder Angehörigen/Hinterbliebenen erklären, warum der Mistkerl – der schon mal gefasst, verurteilt und in Sicherungsverwahrung war aber wieder entlassen werden musste, weil ihr mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht einverstanden wart – wieder rumläuft und Menschen abschlachtet, vergewaltigt oder um Millionen betrügt? (*) Oder überlasst ihr das lieber den Richtern … die ihr gerade so niedermacht?

Peter Müllers Traum: Richter in eigener Sache
http://www.focus.de/magazin/tagebuch...id_584907.html
MONTAG

Ein Münchner Gericht hat heute Mittag einen gefährlichen Kinderschänder freigelassen. Der 34jährige Markus W. ist der Nutznießer einer eklatanten Gesetzeslücke. Nach Verbüßung einer fünfjährigen Haftstrafe wegen brutalen Missbrauchs von Kindern hatte der Staatsanwalt nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt.

Obwohl der Richter dem Täter „alle Merkmale der Gefährlichkeit“ bescheinigte, obwohl ein Gerichtspsychiater „erhebliches Rückfallpotenzial“ und eine „schwere seelische Abartigkeit“ feststellte und obwohl Markus W. sich auch in der Haft zu „Sex-Fantasien mit Kindern“ bekannt hatte, wird Markus W. jetzt wieder auf die Öffentlichkeit und auf Kinder losgelassen.

Der Richter, durch viele strenge Urteile bekannt, erklärte, dass ihm das Gesetz keine andere Wahl lasse. Die Ursache für den Skandal liegt im ersten Prozess: eine hastige Verhandlung, keine Höchststrafe (zehn Jahre) und vor allem kein Beschluss über Sicherungsverwahrung. Jetzt muss die Polizei die Fehler mit Aufwand und Kosten ausbügeln, muss durch Dauerüberwachung sicherstellen, dass der Triebtäter, der sich früher als Babysitter empfohlen hatte, sich nicht in die Nähe von Kindern bewegt.
Feiner EGMR … hattu braaav gemacht!!!


"Wer A sagt muss auch B sagen" – nur der EGMR nicht … oder? Ich nehme an Ihr seid weiterhin damit einverstanden, dass die Sicherungsverwahrung eines Täters bei (kommt selten genug vor) Besserung der Täter-Mentalität aufgehoben/zur Bewährung ausgesetzt werden kann … nur wenn sich ein Täter erst während der Haft oder der anschließenden Sicherungsverwahrung als noch schlimmeres Ekel, als ursprünglich angenommen wurde, herausstellt … dann muss er trotzdem entlassen werden! Pech halt, dass das der Richter damals nicht VORHERGESEHEN und die Sicherungsverwahrung entsprechend lang gestaltet hatte.

Tja … Pech gehabt!(*)

Aber es gäbe da ja eine Lösung! Da die Richter die Sicherungsverwahrung mit dem Urteil – letztmalig – gestalten dürfen … erhöhen wir um ganz sicher zu gehen nicht nur die Strafen sondern verhängen jede Sicherungsverwahrung LEBENSLÄNGLICH! Nur um GANZ SICHER zu gehen! Oder wir übernehmen gleich das … "Amerikanische Modell":

(Äußerst) Hohe Haftstrafe, Bewährung nur wenn sie irgendjemandem nutzt (also die Behandlung des Insassen zu teuer kommt) und
unter Auflagen wie Organspende!!!

Nierenspende bringt US-Schwestern die Freiheit
http://www.focus.de/panorama/welt/ju...id_588258.html
Washington (dpa) – Per Organspende in die Freiheit: Zwei zu lebenslänglicher Haft verurteilte Schwestern in den USA sind am Freitag (Ortszeit) nach 16 Jahren vorläufig auf freien Fuß gekommen. Grund: Die 36-jährige Gladys Scott soll für ihre todkranke Schwester Jamie (38 ) eine Niere spenden.
... Gladys und Jamie Scott wurden 1993 nach einem bewaffneten Raubüberfall zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Beute damals: elf (!) US-Dollar (heute rund 8,30 Euro).
Erst 2014 hätten sie den ersten Antrag auf vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung stellen können. …
Außerdem hätten wir damit - sozusagen "en passant" - noch das Problem mit Organ- und Blutspenden gelöst - Jede Niere: 10 Jahre Haft weniger; jeder Liter Blut: Einen Monat weniger ... das wär doch ein Geschäft oder!?

(*) Ach Ja … mal so nebenbei gefragt:
Wie sieht es – nach eurer Expertenmeinung – eigentlich mit dem "Schutz von Freiheit und Sicherheit" der (potentiellen) Opfer solcher Täter aus?