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Thema: Sarrazin, London, Soldatenurteile ... und die Meinungsfreiheit!!!

  1. #1
    Meint es ernst Avatar von AmericaN_LegenD

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    Reden Sarrazin, London, Soldatenurteile ... und die Meinungsfreiheit!!!

    Also gut ich geb´s zu, als ich die Google News durch ging um Inspiration zu bekommen, stieß ich auf die folgende Meldung ...
    Die Proteste junger Deutscher in London zeugen von Unbefangenheit gegenüber der eigenen Geschichte. Malte Lehming über eine Diskussionsrunde mit Thilo Sarrazin.

    Zu den ulkigsten Phänomenen der neueren deutschen Geschichte zählt die ungebrochene Attraktivität der Widerstandsattitüde. ...
    ... und klickte sie aus zwei Gründen an:

    1. Die Hoffnung mehr auf Herrn S. schimpfen zu können und
    2. die völlig unverständliche und sinnlose Überschrift.

    Dann stellte ich fest, dass Herr S. eigentlich nur am Rande erwähnt wurde und der Inhalt der Meldung für mich noch unverständlicher war als schon die Überschrift. Das war natürlich eine herbe Enttäuschung für mich! Aber nach einer Trauersekunde scrollte ich nach unten in der wagen Hoffnung, doch noch was Interessantes zu finden.

    Und ich wurde nicht enttäuscht! Am Ende des glücklicherweise nicht sehr langen Artikels kommt ihr unter dem "Das könnte Sie auch interessieren" zu den Kommentaren ... und die sind allemal interessanter als der Artikel an sich. (Auszug: )

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    Es ist herrlich zu lesen, wie sich die verschiedenen Kommentatoren über den Artikel eines Kommentators aufregen und diesen kommentieren und gegen-kommentieren, was dann wieder kommentiert wird usw. etc. pp. Und das ganze um ... ja was? ...die Meinungsfreiheit zu verteidigen? ... die Meinungsfreiheit einzuschränken? ... Die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu verteidigen? ... die Verteidigung der Meinungsfreiheit einzuschränken? ...

    Meinungsfreiheit ... Was ist das? Gibt es verschiedene Arten? Wann darf sie eingeschränkt werden - wann nicht? Gehört zur Meinungsfreiheit auch, dass ich die Meinungsfreiheit die andere ausüben verdammen kann? Wann ist es Meinungsfreiheit - wann Beleidigung oder schlimmeres?

    Die Meinungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
    Wem unter euch sagt der Begriff "Frankfurter Soldatenurteile" etwas? In dem Wiki-Artikel "Soldaten sind Mörder" kann man dazu lesen:
    Eine heftige öffentliche Debatte um den Tucholsky-Satz entbrannte im Rahmen der sogenannten „Soldatenurteile“ von Frankfurter Gerichten. Bei einer Podiumsdiskussion, die am 31. August 1984 in der Frankfurter Friedrich-Ebert-Schule stattfand, hatte sich ein Arzt der IPPNW und ehemaliger Sanitätsoffiziersanwärter gegenüber einem anwesenden Jungoffizier folgendermaßen geäußert:

    "Jeder Soldat ist ein potentieller Mörder – auch Sie, Herr W. In der Bundeswehr gibt es einen Drill zum Morden."

    Es folgten lange gerichtliche Auseinandersetzungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. ...
    Als ich 1988/89 von diesen Urteilen hörte, war ich bei der Bundeswehr und natürlich fühlte ich mich in meiner Ehre gekränkt. Aber das war für mich nicht das Schlimme daran. Das Schlimme war für mich, dass der Schutz der Ehre für mich als Soldat und die Bundeswehr als solche einen geringeren Wert hatte als der Schutz der Meinungsfreiheit ... selbst wenn die dadurch geschützte Aussage ("Alle Soldaten sind potentielle Mörder!") einen Inhalt hat der (bewusst?) definitionsfremd benutzt wird! Ich meine hier das Wort "Mörder".

    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
    Solche Texte sind natürlich meist etwas schwer zu entziffern, deshalb bitte ich euch in dem Artikel weiter nach unten zu scrollen und euch die Erklärungen der einzelnen Punkte anzusehen:

    • Gruppe 1: Niedrige Beweggründe
      • Mordlust (...)
      • Befriedigung des Geschlechtstriebes (...)
      • Habgier (...)
      • Sonstige niedrige Beweggründe (...)

    • Gruppe 2: Besonders verwerfliche Begehungsweise
      • Heimtücke (...)
      • Grausamkeit (...)
      • Gemeingefährliche Mittel (...)

    • Gruppe 3: Verwerflichkeit der deliktischen Zielsetzung
      • Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat (...)

    Nichts davon kennzeichnet einen durchschnittlichen Soldaten! Weder was die Beweggründe, noch was die Begehungsweise oder die Zielsetzung betrifft. Am allerschlimmsten war für mich aber folgendes:

    Nehmen wir einmal an, ich befinde mich als Soldat auf einer Podiumsdiskussion und äußere einem Arzt gegenüber folgende MEINUNG:

    • "Alle Ärzte sind potentielle Mörder! Auch Sie Hr. Dr. ... Im Studium und in der Ausbildung lernen sie wie sie Menschen töten können!"

    Wie schnell wäre ich dann wohl vor ein Gericht gezerrt und wegen Beleidigung und Ehrverletzung des ärztlichen Berufsstandes angeklagt und verurteilt ... und zwar ohne dass eine höhere Instanz dieses Urteil wieder aufhebt! (Im Lichte obiger Urteile!)

    Jeder Arzt lernt, was passiert wenn er oder sie einem Menschen z.B. "20 cc* O2" (20 ml Sauerstoff/Luft) venös spritzt ... der Mensch stirbt an einer Luftembolie im Herz!
    * >> Milliliter: 1 ml = 1 cm3 = 1 „ccm“ = 1 „CC“ = 0,001 l
    Obwohl meine Aussage also faktisch wahr wäre, müsste ich davon ausgehen, dass ich verurteilt werde "und gut ist" ... es sei denn natürlich auch die Ehre eines Arztes stünde unterhalb dieser kostbaren Meinungsfreiheit ... was ich irgendwie bezweifele, da ich noch nie gehört habe ein Mediziner würde den "Medizindienst" aus ethischen Gründen verweigern! Das hieße also ...

    ... ich habe keine Möglichkeit mich gegen diese Defamierung zu wehren ... selbst wenn der Aussprechende ein Betrunkener, eine Horde jugendlicher Raufbolde o. ä. wäre! Sicher ich könnte diesem Meinungsäußerer eine scheuern ... aber dann wäre ich auch noch wegen Körperverletzung dran. Und alles im hehren Sinn der Meinungsfreiheit!!!



    Um also noch mal auf den Eingangsbericht zurück zu kommen:

    • Der Artikel-Autor verulkt Proteste gegen Sarrazin und verulkt die Protestierenden ... weil er gemäß der Meinungsfreiheit das Recht dazu hat.
    • Die Kommentatoren verulken den Autor, Sarrazin und Mit-Kommentatoren ... weil sie gemäß der Meinungsfreiheit das Recht dazu haben.
    • Herr Sarrazin labert Schwachsinn ... weil er gemäß der Meinungsfreiheit das Recht dazu hat.

    Und ich äußere meine Meinung, Herr Sarrazin sei ein potentieller Volksverhetzer ...
    ... weil ich gemäß der Meinungsfreiheit das Recht dazu habe!?!?!
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, ...

  2. #2
    Co-Moderator Avatar von Neelix65

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    AW: Sarrazin, London, Soldatenurteile ... und die Meinungsfreiheit!!!

    Du sprichst mir aus der Seele!! Ich war in der Zeit auch Soldat (1986-1990 - Sani )
    Tschüssikovsky Neelix65
    ===================

    ERSTENS
    kommt es anders und ZWEITENS als man denkt!;)

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