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Thema: Kindesmisshandlung

  1. #1
    Noch neu Avatar von ella2409

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    Kindesmisshandlung

    Hallo erstmal,

    also es geht um Folgendes:

    Ich bin jetzt seit 2 1/2 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen. Ich bringe 2 Kinder aus erster Ehe mit und er hat auch 2 Kinder von 2 Frauen.
    Am Anfang lief es eigentlich recht gut mit den Besuchstagen, doch seit ca. einem halben Jahr macht die eine KM jetzt ziemlich viel Ärger, verweigert uns das Kind (3 Jahre) etc. Mag vielleicht an ihrem neuen Lebenspartner liegen. Dazu später mehr.
    Zu Weihnachten war es dann so, dass wir die Kleine eigentlich zu uns nehmen wollten, uns aber auch das verweigert wurde, sodass wir sie fast 6 Wochen nicht zu Gesicht bekamen. Als wir sie dann abgeholt haben, sagte uns die KM, wir sollen uns nicht wundern, die Kleine hat einen blauen Fleck am Auge. Also ich möchte hier jetzt nicht übertreiben, aber das war ein fettes blaues Auge. Und das war nicht das erste Mal, dass sie solche Verletungen aufwies. Wir sind dann erstmal mit ihr nach Hause gefahren. Nur die Geschichte die sie uns erzählt hatte (Sie sei aus dem Bett gefallen) passte überhaupt nicht zu der Verletzung, was uns sehr stutzig gemacht hat und mein LG dann mit ihr ins Krankenhaus gefahren ist um das kontrollieren zu lassen. Dann kam der große Schock und es stand auf einmal der Verdacht der Kindesmisshandlung im Raum. Die Ärztin wollte sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber konnte es auch nicht ausschliessen.
    Das war auf einem Samstag, Sonntag sollte sie wieder zu ihrer KM, was wir aber unter Anleitung vom Jugendamtnotdienst nicht gemacht haben, sondern am Montag gleich persönlich beim Jugendamt vorgestellt haben zusammen mit der KM. Die KM hatte plötzlich auch ein Artest vom Arzt, das besagte das Kind sei aus dem Bett gefallen, so konnte das Jugendamt nicht eindeutig entscheiden und wir mussten die Kleine nochmal bei einem Arzt vorstellen (bei ihrem Hausarzt) der dann eine Kindesmisshandlung ausgeschlossen hat. So durfte sie die Kleine wieder mit nach Hause nehmen. Mein LG hat die Fotos von dem blauen Auge zur Gerichtsmedizin geschickt, die zu 50% sagten, es war ein schlag mit der Hand, aber auch nur 50% weil die Verletzung schon zu alt war. Wir wissen mittlerweile das der neue Freund der KM schon im Gefängnis gesessen hat wegen schwerer Körperverletzung und dass er die KM auch schlägt. Er hat auch meinen LG schon mit einem Schlagstock bedroht. Nur hatte die KM beim Jugendamt gesagt, dass sie mit diesem Typ nicht mehr zusammen sei. (Was aber nicht stimmt)
    Nun ist es soweit, dass die Kleine sich schon selbst verletzt, in Form von in die Wange kneifen bis es blutet. Ich wollte daraufhin zum Kinderpsychologen, aber die sagten mir, dass wir dafür eine Unterschrift der KM benötigen. Die werden wir wohl im Leben nicht bekommen. Aber die Kleine leidet sehr darunter und es muss doch einen Weg geben um ihr zu helfen? Das JA geht nicht mal zu ihr nach Hause um zu gucken ob alles in Ordnung ist. Wir waren auch schon beim Kinderschutzbund, aber die haben uns auch wieder ans JA verwiesen. Ich weiß nicht mehr weiter...
    Vielen Dank fürs durchlesen, ich weiß es ist viel und dennoch nicht alles, aber ich denke das wichtigste hab ich aufgeschrieben.

  2. #2
    Co-Moderator Avatar von Neelix65

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    AW: Kindesmisshandlung

    Hallo ella,

    ich glaube nicht dass DU sehr viel tun könntest oder solltest ... das muss dein LG machen ... Aber du kannst ihn darin unterstützen, in dem du ihm hilfst, damit er Zeit und Energie hat sich darum zu kümmern.

    Auch für mich hört es sich so an, als wenn das Kind "sich selbst bestraft, damit es kein anderer machen muss" (Wangenkneifen) oder damit die Schmerzen weggehen und in die Wange (Kinder denken ja manchmal auf die Art).

    Ich glaube ihr solltet zu einem Familienrechtsanwalt gehen und mit dem sprechen ... vielleicht einen der auf Kindesmissbrauch-/misshandlung/-verwahrlosung spezialisiert ist. Der kann euch definitiv sagen was juristisch möglich, welche Massnahmen akut welche langfristig zu ergreifen sind.

    Aktuell würde ich annehmen, dass ein Verfahren zum Ändern des Aufenthaltsrechts im Rahmen der Fürsorgepflicht/-rechts eingeleitet werden sollte, und zwar mit zwei Ansätzen, sofern das juristisch machbar ist: Erstens - Kindesmisshandlung; zweitens - Verletzung der Aufsichtspflicht der KM; so dass beide kombiniert erden können, falls oder wenn der Vorwurf der Kindesmisshandlung nicht eindeutig geklärt werden kann ... aber wie gesagt: sprecht mit einem Anwalt darüber.

    Ansonsten könnt ihr nur weiterhin aufmerksam sein ... und evtl. versuchen beim/die nächsten Mal/-e wenn das Kind zu euch soll, einen gerichtlichen Familienpfleger dabei zu haben, um die Herausgabe durchzusetzen, falls mal wieder ein Besuch "nicht möglich" ist ... vielleicht könnt ihr dann wenigstens frischere Bett-raus-fall-wunden sehen ... so makaber das klingen mag.
    Tschüssikovsky Neelix65
    ===================

    ERSTENS
    kommt es anders und ZWEITENS als man denkt!;)

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