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Thema: Meine Freundin will als EU-bürgerin nach Deutschland und ich bin hartz4 Empfänger

  1. #1
    Noch neu Avatar von bloodofazazel

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    Meine Freundin will als EU-bürgerin nach Deutschland und ich bin hartz4 Empfänger

    hallo liebes forum.....

    meine freundin ist tschechische staatsbürgerin "eu-bürgerin" mit allen nötigen unterlagen.nun haben wir folgendes problem. ich lebe seit ein paar jahren von hartz 4, versuche alles um dies zu ändern, aber ich habe eine sehr bewegte vergangenheit und bin stark tättowiert und habe deshalb nicht sehr gute jobchancen. nun zu meiner frage:
    meine freundin will zu mir nach deutschland kommen um abitur zu machen und möchte bei mir einziehen. somit gingen wir zum amt und wollten sie auf meine adresse melden. beim amt wurde uns jedoch gesagt das dies nur mit einwilligung der vermieterin möglich ist. und da kommt das problem mit eben dieser stehe ich seit eines rohrbruchs auf kriegsfuß. sie wird also eher nicht einwilligen.einen mietvertrag habe ich leider auch nie erhalten, das sie sich kurz nach bezug der wohnung,weigerte die schäden des rohrbruchs zu beseitigen obwohl dies ihre aufgabe ist. eine neue wohnung finde ich zur zeit auch nicht obwohl ich alles,wirklich alles versuche. was kann ich tun, ich muss sie hier nun mal anmelden damit sie ihre schule machen kann.

  2. #2
    Co-Moderator Avatar von Neelix65

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    AW: Meine Freundin will als EU-bürgerin nach Deutschland und ich bin hartz4 Empfänger

    Ich rate dir sowieso ab. deine Freundin auf deinen Namen anzumelden - selbst wenn deine Vermieterin mit dir grün wäre oder du eine neue Wohnung hättest. Der Grund: Ihr wärt dann eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" (auch wenn das Amt dir glauben würde, wenn du sagst, ihr wärt gar nicht 'zusammen', z.B nur eine WG). Bedarfsgemeinschaft heißt aber, dass du zumindest weniger ALG2 bekommst (328€ statt 364€).

    In einer Bedarfsgemeinschaft wird aber IHR Einkommen auf deines angerechnet ... wenn sie einen Nebenjob macht, Bafög erhält oder von ihren Eltern unterstützt wird ... bleiben dir vielleicht nicht mal mehr die 328€.

    Besser wäre, wenn sie sich eine eigene Wohnung zulegt. Ich würde sagen, versucht mal beim Wohnungsamt, wenn sie Studiert an der Uni (es wird da sicher Stellen geben die Adressen von Vermietern haben die oft an Studenten vermieten.

    Fürs erste könntet ihr euch in deiner Stadt nach Firmen/Hotels/Pensionen erkundigen die "Wohnen auf Zeit" anbieten.

    Was deine Vermieterin betrifft: Ein paar Wochen kann deine Freundin bei dir wohnen "auf Besuch"(!) ... die genaue Zeit weiß ich nicht ... irgend was zwischen vier und acht Wochen. Was euch Zeit geben würde ihr eine Wohnung zu besorgen und beim Amt nicht als (dauernde) Bedarfsgemeinschaft laufen würde. Im Falle deiner Vermieterin: Diese musst du evtl. davon unterrichten ... eine Erlaubnis ist aber nicht notwendig - für die Dauer des Besuchs.

    Ansonsten fiele mir noch kirchliche Institutionen (Caritas, Diakonie) ein ...manchmal wissen die auch ob und wo es preiswerte Wohnungen gibt oder an welche Behörden sie sich wenden können.
    Tschüssikovsky Neelix65
    ===================

    ERSTENS
    kommt es anders und ZWEITENS als man denkt!;)

  3. #3
    Säule der Foren Avatar von blaustern
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    AW: Meine Freundin will als EU-bürgerin nach Deutschland und ich bin hartz4 Empfänger

    Sofern du deine Freundin nicht zur Untermiete bei dir wohnt, brauchst du keine Einwilligung von deiner Vermieterin. Dann muss sich deine Freundin bei der Einwohnermeldestelle anmelden und du brauchst der ARGE nur mitzuteilen, dass sich deine Lebensumstände geändert haben.
    Wer meint der irrt nie, der irrt.

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