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Thema: Darf ich den Zahnarzt anzeigen?

  1. #1
    Verzweifelt.
    Gast Avatar von Verzweifelt.

    Darf ich den Zahnarzt anzeigen?

    Hey, ich habe da so ein Problem..

    Ich ging jahrelang zu einem Zahnarzt, wo ich normal behandelt wurde, wo ich zB Füllungen oder ähnliches bekommen habe.
    Nach ein paar Jahren bin ich zufällig zur Prophylaxe zu einem anderem Zahnarzt gegangen. Der fand viele Baustellen und behandelte mich. Er meinte, dass das was der erste Zahnarzt gemacht hat, eine Schweinerei sei und an Körperverletzung grenzt. Er sagte, dass der erste Zahnarzt vieles falsch gemacht hat und deswegen wurde meinen Zähnen geschadet. Nicht nur das: Vom ersten Zahnarzt bekam ich eine Krone. er klebte sie mir mit Zement glaube ich und alles war okay. Irgendwann jedoch ist mir diese Krone abgefallen und ich ging zum zweiten Zahnarzt, weil ich schon wusste, dass der ertste Zahnarzt inkompetent ist. Der zweite Zahnarzt meinte, dass sogar die Krone falsch geklebt sei, denn man darf kein Zement benutzen oder so..die Krone wurde auf einen kaputten Zahn von mir geklebt, der noch mehr kaputt war dank der Krone.

    Nun will ich den ersten Zahnarzt zur Rede stellen und eine Entschädigung - wenn dann auch vor Gericht.
    Er hat meine Zähne verpfuscht und alles falsch gemacht.

    Kann ich den zahnarzt anzeigen??

    Bitte um Hilfe!

  2. #2
    Methusalem Avatar von zisselmann
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    AW: Darf ich den Zahnarzt anzeigen?

    Körperverletzung ist strafbar. Vor der Klage (Zivilrecht) käme also hier die Anzeige (Strafrecht). Aber, weil man so etwas normalerweise nicht weiß, sollte man Fachpersonen fragen. Ein Erstgespräch beim Anwalt kostet relativ wenig und man hat die Chance, das Geld vom Schädiger wieder zu holen.

    Laß Dir von dem zweiten Zahnarzt möglichst schriftlich geben, was der erste Klempner versaubeutelt hat. Ist jetzt nur die Frage, ob die "eine Krähe der anderen die Augen aushackt".
    Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie „Alt“ + „Entfernen“ gleichzeitig drücken…

  3. #3
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: Darf ich den Zahnarzt anzeigen?

    Die aussage des zweiten wird dich nicht weiter bringen, auch nicht schriftlich. Erstmal muss man zu einem unabhänigen gutachter der erstellt dann selbiges, das ganze kannste dann munter durch klagen und wenn du glück hast kriegste in nen paar jahren kohle oder du hast pech und einer von beiden hat keine kohle mehr. nach der wahrscheinlichkeitstheorie zieht der patient den kürzeren. Dein gegener wird dein gutachten anfechten dann wird noch eines erstellt gegebenenfalls eines von einem gerichtlich bestellten gutachter und wer weis was die denn dann alles finden oder auch nicht am ende PP hättest ja nicht jahre lang nach dem fuscher gehen müssen erstrecht nicht nach folgender aussage:

    Irgendwann jedoch ist mir diese Krone abgefallen und ich ging zum zweiten Zahnarzt, weil ich schon wusste, dass der ertste Zahnarzt inkompetent ist.
    wenn ich das weiss renne ich nicht jahrelang dort hin.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
    Kreuzzüge
    Inquisitionen

    Wir wissen wie man feiert
    Ihre Kirche
    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  4. #4
    Co-Moderator Avatar von Neelix65

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    AW: Darf ich den Zahnarzt anzeigen?

    So genannte "Kunstfehler-Prozesse" sind langwierig und schwierig durch zu setzen. Es müsste wie senseman schon andeutet, erst mal festgestellt und BEWIESEN werden, dass dein zweiter Arzt das gesagt und gemeint hat was du verstanden hast und immer noch dazu steht ... und nicht um einen "leicht zu beeinflussenden" Patienten hinzu zu gewinnen!

    Dann müsste nachgewiesen werden, dass die Behandlungsfehler wirkliche Fehler sind, und nicht etwa dem "damaligen Standard" entsprachen oder dem damaligen Wissensstand ... selbst wenn dieser Wissenstand damals nicht "Up to Date" war ... erst mal beweisen, dass der Zahnarzt dies aus "niederen Beweggründen" nicht beachtete ... usw. usw.

    Mein Tipp? Wenn du dich danach besser fühlst ... mach einen Termin beim ersten ... "geig" ihm deine Meinung ... sag "Tschüss Alter!" (Nicht grad mit den Worten ) ... und geh weiter zum zweiten Zahnarzt ... oder such dir einen neuen dem du traust.

    Dann erkundige dich bei deiner Krankenkasse, ob und welche Möglichkeiten es gibt und welche sie zahlt, die vorhandenen Missstände wieder grade zu biegen.

    Das ist das Nerven-, Geld- und Zeitsparendste was du machen kannst
    Tschüssikovsky Neelix65
    ===================

    ERSTENS
    kommt es anders und ZWEITENS als man denkt!;)

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