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Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: zahlung

  1. #1
    Unregistriert
    Gast Avatar von Unregistriert

    Frage zahlung

    ich weis nicht ob ich die seite genutz hab oder nicht jedenfalls weis ich das ich kein premium pack bestellt hab den sowas brauch ich nicht und ich bin 17 und wollte fragen ich muss das doch net bezahlen immerhin war ich net dafür . Ich habe scheiße angst

    hier die agb von denen: http://www.chapso.de/agb.html








    Sehr geehrte/r Frau/Herr The king The king,

    wir freuen uns, dass Sie sich nach dem Erhalt unseres letzten Newsletters (Versand: Anfang September, Betreff: "Neuigkeiten Chapso.de / AGB-Änderungen") dafür entschieden haben Kunde von Chapso.de zu bleiben und für Ihren Account vishant das Premium-Paket zum Preis von 5,00€ zu bestellen. Sie werden es nicht bereuen, denn es stehen Ihnen somit weiterhin eine Vielzahl von tollen Features zur Verfügung.
    Des Weiteren erbringen wir ab Zahlungseingang folgende Leistungen für Sie:

    - Webhosting inkl. Datensicherung Ihrer Homepage
    - Werbefreiheit auf Ihrer erstellten Homepage
    - Telefonischer Support
    - Eine eigene .de-Domain pro Account

    Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 60,00 EUR.
    Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

    12 Monate Mitgliedschaft bei Chapso.de: 60,00 EUR

    ---------------------------------------------------------
    offener Gesamtbetrag (Stand: 21.09.2011): 60,00 EUR


    Der oben genannte Betrag in Höhe von 60,00 EUR ist innerhalb der nächsten 5 Tage unter Angabe Ihrer Kundennummer 218293 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.


    Kontoverbindung:
    Kontoinhaber: Daboo GmbH
    Bankinstitut: Sparkasse Bremen
    Bankleitzahl: 29050101
    Kontonummer: 1057124

    Swift / BIC-Code: SBREDE22
    IBAN: DE55290501010001057124



    Nach Zahlungseingang stehen Ihnen die oben aufgeführten Leistungen umgehend zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nach Ablauf der Frist Ihre Webseite, bis zum Ausgleich der offenen Forderung, deaktivieren müssen. Der offene Betrag ist dennoch weiterhin auszugleichen.

    Mit verbindlichem Gruß

    daboo GmbH, Abteilung Rechnungen
    i.A. Frau Scheverling

    --------------------------------------------------------

    Daboo GmbH
    Schüsselkorb 17/18
    28195 Bremen
    Telefon: +49 (0)421 40898750
    Telefax: +49 (0)421 40898759
    E-Mail: info@daboo.de
    Internet: www.daboo.de

    Geschäftsführer: Jens Ahlers, Ferdinand Gundermann


    -------------------HAFTUNGSAUSSCHLUSS -------------------

    Diese Nachricht enthält vertrauliche Informationen und ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Der Gebrauch durch Dritte ist verboten. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße, vollständige oder verzögerungsfreie Übertragung dieser Nachricht. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt. Wir haften deshalb nicht für die Unversehrtheit von E-Mails. Diese Hinweise gelten auch für zukünftige Nachrichten.

    -------------------Sonstige Bedingungen -------------------

    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bremen. Anwendung findet das deutsche Recht.

  2. #2
    Methusalem Avatar von zisselmann
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    AW: zahlung

    Da scheinst Du nicht der einzige zu sein, der 60 Ocken löhnen soll. Sieht aus nach Nepper, Schlepper, Bauernfänger.

    http://iq130plus.wordpress.com/2011/...mbh-will-geld/

    und hier noch ein Link http://xurzon.com/2011/09/chapso-de-...jetzt-abzocke/
    Geändert von zisselmann (26.09.2011 um 22:24:16 Uhr) Grund: Ergänzung
    Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie „Alt“ + „Entfernen“ gleichzeitig drücken…

  3. #3
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: zahlung

    richt doch das du dich dort angemeldet hast §4 sollte das so rechtens sein herzlichen glückwunsch du bist nun zahlmeister. um das genau zuklären sollte man mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen. ich pers. halte es für rechtens weil du mit nem häckchen die bedinungen gelsen hast und akzeptierst. ob`s so ist kann wohl nur nen jurist sagen.
    Tauchen macht blöd und gleichgültig. Ist mir doch egal

    Hexenverbrennung
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    Wir wissen wie man feiert
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    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10`te summt das Lied von Halloween .

  4. #4
    Methusalem Avatar von zisselmann
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    AW: zahlung

    Die Abzockversuche dieser Firma häufen sich in letzter Zeit. Erst wurde alles kostenlos angeboten, dann schickte man Usern (angeblich) einen Newsletter mit den neuen AGB, und wer dagegen nicht widerspricht, akzeptiert diese AGB?
    Wenn dieser Newsletter im Spamfilter landet und man längere Zeit nicht ins Postfach schaut, wird die Mail vom Anbieter gelöscht. Also wusste man von der Änderung gar nichts und konnte weder ablehnen noch zustimmen. Es kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes. Telefonisch ist die Firma nicht zu erreichen (geht nie jemand dran) und auf Mails wird nicht geantwortet.

    Die Verbraucherzentralen Bayern und Berlin raten für solche Fälle, sicherheitshalber unberechtigte Forderungen schriftlich abzuwehren. Ist man sich sicher, dass es sich um Internetabzocker handelt, kann man alle E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren.
    Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Minderjährigen
    Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Erwachsenen

    Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Man muss dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, offiziell widersprechen.

    Einige Betroffene haben den Fall an "Akte 2011" ( akte@akte.net ) weitergeleitet.
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  5. #5
    Heidnischer Admin Avatar von senseman

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    AW: zahlung

    mag schon richtig sein nun ist aber erstmal das problem, das in den AGB`s oder was das nun war unter §4 eindeutig drin steht was man zu berappen hat. sollte man nun diese agb`s per häckchen anerkannt haben ohne zulesen siehts wohl ehr mau aus mit dem nix muss. weil dann bist du in der beweispflicht meines erachtens. da aber andersseits klar sein sollte wann was fällig wird und nicht versteckt weis ich nicht wie man das juristisch sieht ob`s nun versteckt ist oder nicht. daher würde ich mit der sache zur verbraucherzentrale gehen und dort nach hören. ich will mich hier nicht juristisch in die ein oder andere richtung feste legen. dann mit 17 ist man bedingt geschäftsfähig 5er im monat fällt wohl unter taschengeldparagraphen somit kann man sich wohl nicht einfach mit ich bin ja noch minder jährig raus schleichen. ergo genau prüfen lassen ob`s nun abzoke ist oder nicht und dem entsprechend handeln.
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