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Thema: Zwang zu Kabelanschluss mit erheblichen Mehrkosten?

  1. #1
    moralla
    Gast Avatar von moralla

    Zwang zu Kabelanschluss mit erheblichen Mehrkosten?

    Hallo, wir haben gestern von der GSW einen Brief bekommen in dem uns mitgeteilt wird, dass der Vertrag über die Kabelfernsehen-Grundversorgung zum 31.12.11 ausläuft.Diese Grundversorgung umfasst 5 Programme und wird in den Betriebskosten mit 2,71€ mtl. abgerechnet, dies haben wir zwar nie genutzt, aber gezahlt. Nun wird diese Grundversorgung ausgebaut auf 32 Sender und soll ab 01.01.12 mtl. 9,52€ kosten, die ebenfalls über die Betriebskosten abgerechnet werden sollen. Wir haben DVBT und empfangen darüber alles was wir sehen möchten. Außerdem haben wir eine Sat-Anlage ( nicht sichtbar von außen) für den HD Empfang. Wir haben die GSW angerufen und der Aufrüstung des Kabelanschlusses widersprochen- dort wurde uns gesagt, die 9,52€ würden trotzdem über die Betriebskosten abgerechnet, auch wenn wir unsere Anschlussdose abklemmen lassen würden und die Grundversorgung nicht nutzen. Ist das rechtens? Kann unser Vermieter einfach für uns entscheiden?Demnächst wird dann noch entschieden, bei wem wir Telefon und Internet haben, oder was ist die nächste Stufe?

  2. #2
    Methusalem Avatar von zisselmann
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    AW: Zwang zu Kabelanschluss mit erheblichen Mehrkosten?

    Du kannst den Kabelvertrag kündigen, wenn du ihn selbst mit dem Betreiber des Kabelnetzes geschlossen hast. Wenn der Vermieter einen Gruppenvertrag für das ganze Haus abgeschlossen hat, schauts schlecht aus.
    Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie „Alt“ + „Entfernen“ gleichzeitig drücken…

  3. #3
    Säule der Foren Avatar von blaustern
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    AW: Zwang zu Kabelanschluss mit erheblichen Mehrkosten?

    Vertragsänderungen bedürfen generel der Zustimmung beider Seiten. Da es sich hier eindeutig um eine solche handelt, darf der Vermieter diesen Vertrag nicht im Alleingang ändern.Am Besten du gehst zum Mieterbund und lässt dich speziell für diesen Fall beraten. Die kennen die genauen gesetzlichen Klauseln.
    Wer meint der irrt nie, der irrt.

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