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Thema: Rechtsfrage

  1. #1
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    Gast Avatar von Unregistriert

    Rechtsfrage

    ich habe bei meinem Arbeitgeber versehentlich und unbeabsichtigt etwas kaputtgemacht Wert 400,00 EUr, meine private Haftpflicht zahlt nicht.
    Kann mein AG das Geld von mir verlangen ?

  2. #2
    Methusalem Avatar von zisselmann
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    AW: Rechtsfrage

    Wenn Deine Versicherung den Schaden nicht zahlt, kann Dein AG von Dir Schadenersatz verlangen.

    Aber warum zahlt die Versicherung nicht? In diesem Fall könntest Du sofort den Vertrag kündigen. Vielleicht zahlen die dann doch noch
    Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie „Alt“ + „Entfernen“ gleichzeitig drücken…

  3. #3
    Unregistriert
    Gast Avatar von Unregistriert

    AW: Rechtsfrage

    Da ich dort angestellt bin und einen Arbeitsvertrag habe, hat dies nichts mit einer privaten Haftpflicht zu tun sagt man mir.
    Sie würde nur im Fall eintreten, wenn ich in meiner privatenFreizeit jemanden schädige. Normal würde man durch den A
    G versichert sein.

  4. #4
    Methusalem Avatar von zisselmann
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    AW: Rechtsfrage

    Ja, ich war wieder zu schnell aus dem Bauch raus.

    Deine Versicherung hat Recht.
    Haftungsmaßstab ist Fahrlässigkeit oder Vorsatz

    Ob ein Arbeitnehmer persönlich für einen Schaden haftet, richtet sich zunächst danach, ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Nach der herrschenden Rechtsprechung haftet ein Arbeitnehmer nicht für leichte Fahrlässigkeit. Diese liegt beispielsweise vor, wenn dem Sachbearbeiter im Büro die Kaffeetasse umkippt und sich auf Arbeitspapiere ergießt oder wenn der Konditorlehrling in der kleinen Backstube versehentlich seinen Meister anrempelt, dem daraufhin die Sahnetorte vom Tablett fällt. In diesen Fällen liegt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts eine nur geringe Sorgfaltspflichtverletzung vor, mit welcher ein Arbeitgeber leben muss.

    Hat der Arbeitnehmer dagegen mit "normaler" oder mittlerer Fahrlässigkeit gehandelt, kann ihn der Arbeitgeber am entstandenen Schaden beteiligen. Diese Art der Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer während der Fahrt mit dem Dienstwagen am Radio neuen Sender einstellt und dabei die rote Ampel übersieht oder sich an einer Maschine in der Fabrik durch das Gespräch mit einem Kollegen ablenken läßt und dadurch teuren Ausschuss produziert.
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