Verwarnungen sind doch eigentlich nur für zwei Personen bestimmt:
Den Mahner und den Verwarnten.
So etwas müsste doch "unter 4 Augen" geregelt werden können.
Für die "Öffentlichkeit" wird die ausgesprochene Verwarnung doch an den "Verwarnunpunkten" ersichtlich.
Das sollte doch eigentlich genügen.
Wenn beide damit einverstanden sind, kann es ja einen Diskussions-Beitrag geben.
Die anderen (Leser) sind dann mehr "schweigende Zuhörer".
So als lausche man einem Streitgespräch.
Man hört Argumente und Gegenargumente und bildet sich dann seine eigene Meinung.
Während dieser "Diskussion" sollte das Thema nur für die betreffenden Personen zum Schreiben geöffnet sein.
So erhält keiner "Schützenhilfe" von dritter Seite