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Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Roller Mofa etc.

  1. #1
    akontakt
    Gast Avatar von akontakt

    Roller Mofa etc.

    kennt sich hier jemand mit rollern und mofas aus...

    hab da einige fragen.... hab einen autoführerschein klasse B ganz normal, was darf ich jetz damit fahren...also einen roller der 50 km/h (also 50m3) fährt doch sicher oder...max 70km/h nehm ich an. oder darf ich nur 30km/h fahren, wär ja blöd.

    ich blick da langsam nicht mehr durch...

    und weis jemand welcher ein günstiger und guter roller ist...

    hab ein angebot bekommen peugeot speedfighter 2 mit sportauspuff für rund 1000 euro...hab bei ebay mal geschaut aber da sind extrem verschiede preise... und weis nicht obs da vielleicht bessere angeobte gibt...

    wär cool wenn jemand da bissle bescheidweis

    danke

  2. #2
    Knuffer
    Gast Avatar von Knuffer

    AW: Roller Mofa etc.

    Also mit dem Führerschein der Klasse B darfst du roller, moped und mofa bis 50ccm fahren. Mit den preisen von rollern kenn ich mich nicht aus. ICh persönlich find ein moped 1000 mal besser als so eine tupperschüssel.

  3. #3
    akontakt
    Gast Avatar von akontakt

    AW: Roller Mofa etc.

    da hast du schon recht... ist schon stylisch so ein cooles moped...hast mich überzeugt...vorerst... mit dem kann ich aber auch fahren oder mit klasse b führerschein....sind auch so schnell oder....weil ich will nicht mit 30 rumtuckern

  4. #4
    nicknack2002
    Gast Avatar von nicknack2002

    AW: Roller Mofa etc.

    Du darfst Zweiräder bis 50ccm fahren. Mofas haben 50ccm , du darfst aber nur 25 km/h fahren so wie es in der Betriebserlaubnis steht. Roller/Moped/Mokicks haben auch 50ccm du darfst aber 45 bzw. 50km/h fahren, je nach Baujahr(steht in der Betriebsanleitung).

    Mopeds und Roller aus der DDR vor Baujahr 1989 dürfen 60km/h fahren.

  5. #5
    Mizzzi87
    Gast Avatar von Mizzzi87

    AW: Roller Mofa etc.

    Zitat Zitat von nicknack2002

    Mopeds und Roller aus der DDR vor Baujahr 1989 dürfen 60km/h fahren.
    Wieso das denn?

  6. #6
    Hobbyschrauber
    Gast Avatar von Hobbyschrauber

    AW: Roller Mofa etc.

    Wer seinen Autoführerschein nach dem 1. januar 1980 gemacht hat darf neben dem auto auch Fahrzeuge der Klasse 4 bewegen, oder wie das heute heisst M.
    Unter diese Kategorie fallen alle fahrzeuge die nicht merh als 50 cm³ Hubraum haben und deren Höchstgeschwinbdigkeit 45 bzw 50 km/h nicht übersteigt. Ausnahme: es sind auch Fahrzeuge mit 50 cm³ aus der DDR erlaubt deren eingetragene Höchstgeschwindigkeit bei erlaubten 60 liegt.

    Mofas darf man mit dem Autoführerschein natürlich auch fahren. Ein mofa definiert sich weitgehend als 50 cm³ Vehikel mit maximal 25 km/h und nur einem Sitzplatz (bei nem Moped darf man einen mtnehmen, hier nicht!)

    Diese Sonderreglung wurde bei der Wiedervereinigung eingeführt aufgrund der Tatsache das in der DDR schon immer die Roller 60 km/h fahren durften und viele Menschen nach der Vereiniugung diese hätten nicht mehr fahren dürfen bzw. man den Waren aus der ehemaligen DDR auch eine Chance auf dem Westdeutschen markt geben sollte, da es den Werken nicht möglich war mal eben auf westdeutsche Normen umzusatteln. Also in dieser Ecke muss man diese Ausnahmeregelung suchen. Doch möchte ich drauf hinweisen das DDR mopeds alle uralt sind und dementsprechend mit liebe behandelt werden sollten. Also nur was für enthusiasten.
    Geändert von Hobbyschrauber (19.05.2006 um 18:17:39 Uhr)

  7. #7
    Ex-Seniormod Avatar von Abderos

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    AW: Roller Mofa etc.

    @akontakt wie du weißt will ich mir auch so ein gefährt zulegen. hier findest du ne schöne erklärung zu einigen schönen rollern

    Gruß

    Abderos
    ICH HEIRATE HEUTEEEE!!!!! ---06.03.09---

  8. #8
    adxalf
    Gast Avatar von adxalf

    AW: Roller Mofa etc.

    Hi!
    Wenn man aber vor dem 01.04.1980 den FührerscheinKlasse 3 erworben hat, dann darf man damit auch Leichtkrafträder mit 125 ccm fahren ohne Geschwindigkeitsbeschränkung nur darf die Leistung nicht mehr wie 11 Kw betragen.

    Dann gibt es neben 50ccm Rollern auch noch Kleinkrafträder die darf man auch genauso wie die Roller fahren, die haben aber grössere Räder und eine Gangschaltung wie die grossen Motorräder Ich hatte das Glück 1/2 Jahr lang eine Rieju Spike 50 fahren zu dürfen, und wenn ich genug Geld hätte dann würde ich mir sofort wieder eine kaufen! Noch dazu kaben die Jiejus den Minarelli AM6 Motor der hat ohne Drosseln ohne sonstiges tuning schon
    6,5 kW! allerdings sollte man es sich gut überlegen die ungedrosselt zu fahren da es verboten ist und teuer werden kann und der Führerschein kann dann auch in Gefahr sein!

    http://www.enmoto.at/at/moto/spike.htm

    http://www.enmoto.at/at/moto/rs250.htm

    http://www.bikepics.com/rieju/spike50/


    Geändert von adxalf (21.05.2006 um 13:45:55 Uhr)

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