Antworten

Thema: Kindergeld bei Auslandsaufenthalt?

Nachricht

Klicke hier, um dich anzumelden

 

Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.

Zusätzliche Einstellungen

  • Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].

Thema bewerten

Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.

Übersicht (Neuester Beitrag zuerst)

  • 15.07.2009
    blaustern
    Wenn du dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldest und du aber einen Ausbildungs-bzw. Studienvertrag vorweisen kannst, dann wirst du von Stellenangeboten meist verschont. Dann gilt das Arbeitslosengeld eher als Übergangsgeld.
    Das Problem liegt dann eher darin, dass du für das Arbeitsamt erreichbar sein musst. Wenn du aber eine Adresse in Australien angibst, so könne es durchaus sein, dass das Arbeitsamt hier Einschränkungen macht.
  • 14.07.2009
    Ujlahr
    Das hab ich auch zuerst so verstanden, doch dann las ich irgendwo dass man nur Anpruch auf Kindergeld hat wenn man sich in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet.

    Ausnahme: wartezeiten wegen Semesterbeginn bis zu 4 Monaten oder wegen Ausbildungsplatzsuche.

    Aber wenn ich das richtig verstanden hab muss man sich für diese wartezeit erst beim arbeitsamt arbeitsuchend/bzw ausbildungsplatzsuchend melden.

    Aber geht das, sich arbeitssuchend zu melden und dann nach australien zu gehn? Schickt einem das Arbeitsamt nicht stellenangebote zu ?

    Danke soweit schonmal!
  • 14.07.2009
    blaustern
    Nachtragend wäre noch zu erwähnen. dass das Kindergeld ab dem Tag der Antragstellung gewährt wird. Rückworkend ist da leider nichts zu machen.
    Weiterhin ist es unerheblich, ob du dich zum Arbeiten im Ausland oder in Deutschland aufhältst. So lange du ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreitest, hast du Kindergeldanspruch (bzw. deine Eltern für dich).
  • 14.07.2009
    wolle
    Zitat Zitat von wollewuff Beitrag anzeigen
    Den entsprechenden Kindergeldantrag neu einteichen und wenn du die Kriterien erfüllst,sollte es auch keine Probleme geben.
    -das soll "einreichen" heißen.
  • 13.07.2009
    wolle
    Den entsprechenden Kindergeldantrag neu einteichen und wenn du die Kriterien erfüllst,sollte es auch keine Probleme geben.
  • 13.07.2009
    Ujlahr
    Hallo!

    Ich habe meinen Zivildienst absolviert und seit dem (2-3 Monate) kein kindergeld mehr erhalten. (hab mich nicht drum gekümmert leider)
    Nun will ich für ein halbes Jahr nach Australien (work-and-travel)und dann zum Sommersemester in Deutschland studieren.

    Gibt es eine Möglichkeit bis zum Sommersemester noch Kindergeld zu bekommen?

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Ja
  • Beiträge bearbeiten: Ja
  •