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Thema: Der finalen Rettungsschuss

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  • 27.04.2004
    Schlichti
    Moin,

    Meine Meinung ist,

    wenn das Leben von mehren Menschen auf dem Spiel steht und man kann es durch einen Schuss verhindern, das alles sterben, dann ist es durch aus in Ordnung.

    MFG
  • 27.04.2004
    diddl1505
    um leib und leben unschuldiger zu schützen denke ich mal ist das sogar pflicht wenn es keine andere möglichkeit gibt
  • 27.04.2004
    hanshelm
    Original von sonne71
    Nur wenn der Terrorist in dem Moment angetroffen wird in dem er eine Tat begehen will. Ansonsten: NEIN!
    Hi

    ... ich schliesse mich Sonnes Meinung an , in so einem kritischen Moment ist das finde ich legitim.......

    Jedoch finde ich , wie her Volker Beck ganz richtig sagt , sind die Gesetze ausreichend um einen Terroristen anders "lahm zu legen" ... Man muss ihn nicht sofort erschiessen , gibt es aber keinen anderen Weg so ist das das letzte Mittel ...

    Herr Beckstein , den ich sowieso für sehr kompetent halte , hat das sehr gut konkretisiert ...



    hanshelm
  • 27.04.2004
    mike_lee
    Staatsgewalt ist dazu da um uns Bürger zu schützen bzw. die Bürger die sich an das Gesetzt nicht halten zu bestrafen/sie davon abzuhalten.

    Wenn durch einen Bürger... absichtlich das Leben der andern Bürger in Gefahr gebracht wird, und der Polizist keinen anderen Ausweg mehr sieht... dann darf/muss/sollte er schiessen.

    Das gilt jetzt nicht nur gegen die Terroristen... auch gegen normale Verbrecher, oder z.B. auch Geisteskranke.

    Zur Zeit haben wir ...technisch... kein anderes Mittel um gegen sowas "menschlich" anzukommen... Elektroschocker/Pistolen die "Schocks" abfeuern haben keine gute Reichweite und wirken meistens erst nach 1-2sec oder noch später... genauso jegliche Beuteubungmonition. Feuerwaffen sind leider die einzige sicherste Lösung... bin aber sehr dafür, das da endlich mal was erfunden wird.... bin also nur dafür, weils keine andere Lösung gibt... wünschte mir aber eine andere.

    ...ajajaj da wird es wieder krachen bei den Grünen
  • 27.04.2004
    sonne71
    Nur wenn der Terrorist in dem Moment angetroffen wird in dem er eine Tat begehen will. Ansonsten: NEIN!
  • 27.04.2004
    Gorby
    Ich stelle hier nur ein Frage:


    Darf eine Staatsgewalt, unter Beachtung aller rechtlichen Mittel, einen Menschen gezielt töten , um eine Gefahr abzuwehren oder ein Leben zuschützen?
  • 27.04.2004
    Gorby
    Die aktuelle Meinung einiger Politiker:

    "Wenn ihr den Tod so liebt, dann könnt ihr ihn haben"

    Der Innenminister hatte im Magazin "Spiegel" Terroristen zu verstehen gegeben, dass er hart durchgreifen wird. "Wenn ihr den Tod so liebt, dann könnt ihr ihn haben." Schily warf in dem Interview die Frage auf, ob es ein "Notwehrrecht gegenüber Terroristen" gebe, die Massenmorde planten und ob "im äußersten Fall auch die Tötung einer Person als Notwehr zu rechtfertigen ist".

    Volker Beck: Rechtsstaat hat andere Mittel

    Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, distanzierte sich von Schily. "In einem Rechtsstaat gibt es andere Mittel, jemanden von einer Straftat abzuhalten, als durch gezielte Tötung," sagte er der Zeitung. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz erklärte: "Wir sind zum Glück in Deutschland nicht im Krieg, sondern begegnen dem Terrorismus mit polizeilichen Mitteln". Schily stelle aber "berechtigte Fragen".

    Beckstein für finalen Rettungsschuss bei Terroristen

    Unterstützung bekam Schily von Seiten der CSU: Der bayerische Innenminister Günther Beckstein sagte, dass zum Tod bereite Islamisten auch Deutschland im Visier hätten. "Deswegen müssen wir uns mit solchen Terror-Szenarien auseinandersetzen, aber auf der Basis des Rechts", so Beckstein. Maßstab des Rechts sei dabei der finale Rettungsschuss, der in Bayern bereits geregelt ist. Beckstein betonte: Diese Maßnahme stelle "das allerletzte Mittel dar, um auch gegen Selbstmordattentäter oder lebensverachtend vorgehende Terroristen einzugreifen

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