Thema: Help! Telefonabrechnung falsch!
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Das ist leider so. Die Tarife legst Du bei Vertragsschluss fest. Vor dem Sozialgericht hat das nichts verloren, Du könntest höchstens den Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen und im Wege der Beratungshilfe außergerichtlich Beratung bekommen (Anträge gibts beim Amtsgericht). Oder du klagst mit Prozesskostenhilfe, das regelt auch der Anwalt. Allerdings sehe ich in dieser Sache ganz schön schwarz für Dich und würde Dir raten, mit denen eine vernünftige Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen wenn Du nicht die 300 auf einen Schlag bezahlen kannst. Und nicht vergessen, den Tarif wechseln! Grüße Alex
Übers Sozialgericht kannst du garnichts machen , denn die haben mit der Sache nix zutun wenn überhaupt kannst du es über das Amtgericht machen (abhänig vom Streitwert). Das einzige was du kannst ist PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen aber nur unter der vorrausetzung das du bedürftig bist als z.b. von Hartz IV oder geringem Einkommen lebst. Wenn es so in deinem Vertrag steht 0,25 Euro, dann wirste die Rechnung zahlen müssen ob du willst oder nicht. Du hättest vorher in deine persönlichen Vertragsunterlagen schauen müssen.
In deinem Vertrag werden natürlich die Konditionen zugrunde gelegt die am Zeitpunkt des Vertragabschlusses gegolten haben. Sprich wenn damals die Einheiten 25 cent gekostet haben dann tun sie es heute noch, genau wie es im Vertrag festgelegt ist. Preissenkungen müssen nicht weitergegeben werden. Die großen Unternehmen tun das in der Regel, aber so kleine Subprovider meist nicht. Und wie der Tarif heisst ist Schall und Rauch, nur was in dem vertrag welchen du hast drin steht gilt.
Zitat von ciarda Nach offiziellen Informationen kostet der Tarif aber 0,08 € pro 10 KB und nirgends ist ein Hinweis das Kunden mit älteren Verträgen höhere Kosten zu tragen haben. Auch in meinen Vertragsunterlagen von damals steht nicht drin das 10 KB 0,25 € kosten sollen. Und der Tarif hieß doch 2002 schon T-Mobile Data. Und 2003, und 2004, und 2005, und 2006 hieß er genau so. Also muss ich doch von den aktuellen Kostenangaben ausgehen oder? Wenn das alles so stimmt wie du das schilderst muesstest du recht haben...wenn in der Agb auf die oben genannten punkte nicht hingewiesen wurde und du auch nix uebersehen hast,solltest du diesen rechtsstreit eigentlich gewinnen... meiner meinung nach liegst du im recht.300 euro sind ein haufen geld... wie das mit dem gerichten aus sieht,weiss ich leider net... wurd noch net sooo oft verklagt
Hallo zusammen! Mein Problem: Ich habe im Dezember ein bisschen im Netz gesurft. Via Handy. Vorher hatte ich bei Debitel geschaut welchen Internet-Tarif in meinem Mobilfunktvertrag eingestellt ist und was der kostet. Standartmäßig ist der T-Mobile Data-Tarif eingerichtet, 0,08 € pro angefangene 10 KB. Nun hab ich Anfang Januar eine RE erhalten, in dem Debitel mir 0,25 € (!!!) pro angefangender 10 KB berechent. Der Wahnsinn! Mehr als drei mal so viel. Ich soll ca. 300,00 €uro zahlen. Hab da angerufen und nachgefragt. Die sagen das mein T-Mobile Data Tarif von 2002 ist und deswegen mehr kostet. Nach offiziellen Informationen kostet der Tarif aber 0,08 € pro 10 KB und nirgends ist ein Hinweis das Kunden mit älteren Verträgen höhere Kosten zu tragen haben. Auch in meinen Vertragsunterlagen von damals steht nicht drin das 10 KB 0,25 € kosten sollen. Und der Tarif hieß doch 2002 schon T-Mobile Data. Und 2003, und 2004, und 2005, und 2006 hieß er genau so. Also muss ich doch von den aktuellen Kostenangaben ausgehen oder? Also ich hab mit der Begründung jetzt erstmal Widerspruch bei Debitel eingereicht und den Betrag überwiesen der sich nach meiner Berechnung ergeben hat. Ich hoffe das Debitel meinen Widerspruch anerkennt, beführchte aber Leider das Gegenteil. Nun meine Frage: Bin ich soweit im Recht? Ich habe keine Rechtsschutz, kann ich Debitel dann auch über das Sozialgericht verklagen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit diese völlig überhöhten Kosten nicht zahlen zu müssen? LG Ciarda
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