Thema: JAV Recht?? Schutz???
Klicke hier, um dich anzumelden
Du kannst aus dieser Liste ein Symbol für deine Nachricht auswählen.
Wenn du diese Option aktivierst, werden URLs automatisch mit BB-Code ergänzt. www.beispiel.de wird zu [URL]http://www.beispiel.de[/URL].
Wenn du möchtest, kannst du dieses Thema bewerten.
Sehe ich auch so. Der Ausbildungsvertrag ist ein seperater Vertrag der mit dem Bestehen der Ausbildung endet. Dien Kündigungsschutz ist dann auch hinfällig. Anders wäre es wenn du übernommen wirst. Ich hoffe mit der Antwort kannst du was anfeangen wenn nicht muß ich mich mal richtig schlau machen.
Wenn deine Ausbildungsvertrag ausläuft ist das ja keine Kündigung. Wenn der Vertrag nicht verlängert wirst, bzw. du keinen Arbeitsvertrag bekommst, endet dein Ausbildungsverhältnis mit bestehen der mündlichen Abschlussprüfung. So stehts meistens drin.
tag... meine frage: als mitglied der jugendausbildungsvertetung, ist man ja ein mitglied des personalrates.... und man hat ja auch den 1-jährigen kündigungsschutz.... geht das ganze aber auch soweit, dass man innerhalb dieser frist, bei auslaufen des ausbildungsverhältnisses ein recht auf eine übernahme hat??? kann man da drauf pochen, oder gibt es für den AG einfache möglichkeiten dies zu umgehen... ich weiss dass wenn es keine stelle gibt, dies als begründung gilt... aber wie detailiert umfasst sich hier der kündigungsschutz??? hoffe ich konnte das problem darlegen...
Foren-Regeln