Zitat:
Original von summersun
Hallo,
rein rechtlich sieht das so aus. VODAFONE hat Funktionen versprochen, die nicht funktionieren (z.B. fallweise Rufnummernunterdrückung). Diese Funktion ist in der Betriebsanleitung ausgewiesen funktioniert bei den älteren Softwareversionen aber nicht. Hier liegt juristisch also ein Mangel vor. VODAFONE ist verpflichtet die zugesagte Sache zu liefern. Das heißt, sie sind gesetzlich verpflichtet Dir eine neue Software aufzuspielen, damit der Mangel (z.B. Rufnummernübermittlung) behoben wird. Eine Wandlung, somit eine Rückgängigmachung des Vertrages ist erst möglich, wenn VODAFONE den Fehler nicht beheben kann.
Das heißt für Dich, geh in den Shop und besteh auf ein Softwareupdate oder Umtausch wenn irgendeine zugesicherte Eigenschaft nicht funktioniert.
Bei mir funktioniert die Rufnummernunterdrückung nicht. Ein kurzer Hinweis auf eine Mängelrüge und sie waren bereit das Handy einzuschicken zwecks Tausch bzw. Aufspielung einer neuen Software. Ich habe es bis jetzt noch nicht gemacht, da mir meine Daten verloren gehen würden.
Gruß Summersun
Ich verstehe das Problem nicht - ich habe im Vodafone-Shop in Wesel (keine Partner-Agentur, sondern ein "richtiger" VF-Shop) angerufen und der nette Mensch hat mir sofort angeboten, vorbeizukommen und das Geraet kostenlos einzuschicken - zwecks Firmware-Update. Allerdings waeren dann die Daten weg. Die Sache mit dem Akku ist schwachsinnig - jeder halbwegs normale Verkaeufer wird einen Akku aus einem Testgeraet reinstecken. Diese peinliche Situation wuerde ich mir nicht geben wollen - zumal ein Update auch so moeglich ist. xqkkzu