Warum nicht ohne Gewerbeschein zum promoter?
hallo,ertsmal finde ich es supi von euch das es hier ein forum für promoter habt.:-)))
Zu meinem problem:
Ich bin REHA-arbeitsloser und bekomme arbeitslosenhilfe.!Ich möchte gerne als promoter arbeiten,um etwas kohle zu verdienen wenn meine umschulung anfängt.
ich habe von meinem Rechtanwalt einen schreiben erhalten das ich bis zum beginn der umschulung alle möglichen tätigkeiten annehmen kann ohne meinen anspruch zu verlieren! GILT DAS AUCH WENN ICH DANN EINEN GEWERBESCHEIN HABE? jetzt fragt ihr euch warum ich meinen anwalt nicht frage- ich möchte auch euch fragen um sicher zu gehen:-)
UND HABE ICH NACHTEILE ODER GEHT ES NICHT OHNE GEWERBESCHEIN als promoter ???
ich bedanke mich schon im vorraus für eure antworten.
ich entschuldige mich wenn dieses thema hier nicht passen sollte(ist mein erster beitrag!)