Nokia sagt dazu folgendes:
Kundenservice bei Nokia
"Wir sind nicht nur Marktführer im Verkauf von Handys in Deutschland. Wir dominieren auch ganz klar den Servicemarkt," Harald Lenders, Customer Care Manager
Garantie / Gewährleistung
Seit Januar 2002 tritt die Gewährleistungsregelung in Kraft. Sollte ein Produkt einen Mangel bereits beim Verkauf haben, hat der Kunde 24 Monate die Möglichkeit, diesen Mangel beseitigen zu lassen. Im Zeichen des Verbraucherschutzes entbindet Nokia auch während des Zeitraums vom 7. bis zum 12. Monat nach dem Kauf seine Kunden von der Beweislast. Dies bedeutet, daß die Verbraucher auch weiterhin während des ersten Jahres die einjährige Nokia Herstellergarantie in Anspruch nehmen können.
Nokia gewährt für Fälle, bei denen kein Produktmangel vorliegt, keine Garantie. Dies ist der Fall, wenn das Mobiltelefon Schäden aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflüsse - zum Beispiel Fall, Stoß, Feuchtigkeit, Feuer - entstanden sind. Durch die Reparatur oder den Austausch eines defekten Mobiltelefons verlängert sich die Garantiezeit nicht. Soweit das Mobiltelefon innerhalb der Garantiezeit einen Fabrikations- oder Materialmangel aufweist, wird Nokia im Rahmen der eigenen Garantiebedingungen das Mobiltelefon nach eigener Wahl reparieren oder umtauschen. Die Reparatur oder der Austausch kann mit funktionsmäßig gleichwertigen oder instandgesetzten Mobilfunkgeräten erfolgen. Die Garantien des Herstellers entbinden jedoch nicht den Händler von seiner normalen Gewährleistungspflicht gegenüber dem Kunden, die oftmals viel weitergehende Rechte nach dem BGB beinhalten.
Nähere Informationen zu den Garantieleistungen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Nokia Mobiltelefons.
Denke nun sollte der Unterschied klar sein, oder?
