Frage ich gehe nicht von Mir aus, ist Spannern ein Straftatbestand oder einfach unanstaendig?
Mein Bruder schaut der Nachbarin jeden Abend zu wie sie in die Dusche geht und sie merkt es nicht?
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Frage ich gehe nicht von Mir aus, ist Spannern ein Straftatbestand oder einfach unanstaendig?
Mein Bruder schaut der Nachbarin jeden Abend zu wie sie in die Dusche geht und sie merkt es nicht?
also ich glaub ne anzeige kann er deswegen kriegen
aber er sollte es einfach lassen ;)
macht man nicht !
also soviel ich weiss solange er weder Fotos noch Filme davon macht und nur schaut ist nichts strafbarZitat:
Originally posted by Vegeta2
also ich glaub ne anzeige kann er deswegen kriegen
aber er sollte es einfach lassen ;)
macht man nicht !
Kann ihm ja auch keiner nachweißen wo er hingeschaut hat... gpgyuy
heimliche Spanner gibts viele klarZitat:
Originally posted by Nokiafriend
Kann ihm ja auch keiner nachweißen wo er hingeschaut hat... gpgyuy
aber trotzdem macht man sowas nicht. Oder stell dir mal vor, dass dich jemand beim Duschen beobachtet; das willst du doch auch nicht,oder? (oder dein Freund). yqdkdz wzwpkg
Eher meine Frau denn ich werde dieses Jahr heiraten, aber nun zum Thema.Zitat:
Originally posted by PunkRock4EVER!!!
aber trotzdem macht man sowas nicht. Oder stell dir mal vor, dass dich jemand beim Duschen beobachtet; das willst du doch auch nicht,oder? (oder dein Freund). yqdkdz wzwpkg
Das Maenner Frauen beobachten ist normal, aber das Frauen Maenner beobachten hoert man nie qwpqgx
keine angst da gibs auch welche ;)
Stimmt auch wieder! zwdzgkZitat:
Original von dummfragender
Eher meine Frau denn ich werde dieses Jahr heiraten, aber nun zum Thema.Zitat:
Originally posted by PunkRock4EVER!!!
aber trotzdem macht man sowas nicht. Oder stell dir mal vor, dass dich jemand beim Duschen beobachtet; das willst du doch auch nicht,oder? (oder dein Freund). yqdkdz wzwpkg
Das Maenner Frauen beobachten ist normal, aber das Frauen Maenner beobachten hoert man nie qwpqgx
Zitat:
Original von Vegeta2
keine angst da gibs auch welche ;)
und das stimmt auch *lach*
kenne da so zufällig ein Exemplar :-D
rock on!
naja rock on passt net so oda? XD
mmhhh keine ahnung ob dass strafbar ist... aber ich würde mal sagen, wenn sie ihn dabei erwischt kann sie ihn anzeigen, weil sie sich vll sexuell belästigt fühlt oder sich vll sogar in ihrer privatsphäre verletzt sieht... kann alles möglich sein, ich weiß nichts genau!
LOOL kpwkdyZitat:
Originally posted by Vegeta2
naja rock on passt net so oda? XD
Also ich sag mal so: Wenn sich jemand in einer stadt bei vollem licht und mit offenem fenster in seinem zimmer auszieht, dann will die person entweder, dass leute gucken, oder sie ist unglaublich naiv kqguyk
und wenn das jemand sieht, der pruede ist, kann derjenige (der pruede spannner) dann anzeige erstatten wegen "erregung" oeffentlichen aergernisses, oder erregung von anderen dingen gdxqwk :D, aber ofiziell heist das so, find ich lustig...
jaja :D
und ja sie kann ne anzeige machen, nur was die bringt?
bestimmt 300€ für die staatskasse *g*
he he müsste se ma machen... na ja selbst wenn sie ihn anzeigt wird er es trotzdem weiter machen... so wie die männer eben sind he he kann man nix machen is halt so!
aber nicht alle :D
Es ist wohl nur bei Bildaufnahmen strafbar:
§201 StGB
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
naja aber der artikel bezieht sich direkt auf die bildaufnahme ohne einwilligung des aufgenommenden.
vielleicht gibs noch einen anderen artikel.
Ich glaub es ist der 20. Teil vom StGB "Verletzung der Privatsphäre" oder so ähnlich. Da gibts nich allzuviele Paragraphen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es einen weiteren Straftatbestand gibt.
So rei vom Gfui her:
Wenn die so duscht, dass er ohne irgendwelchen Aufwand (gebohrte Löcher oder so)zuschauen kann, kann das nicht strafbar sein.
Wie würde den die Strafe aussehen? 300 € und jeden Abend um 19:00 Uhr darf er nur in eine ganz bestimmte Ecke seines Zimmers sehen, damit die Nachbarin duschen kann...
Wenn sie das nicht will soll sie die Vorhänge zuziehen oder Rollladen runter oder sonst was. Ansonsten: Ist das nicht Erregung öffentl. Ärgernisses? Wenn die halböffentlich so nackig rumhüpft?
Iiiih, ich stell mir grad vor, meine Nachbarin... Iiiiih, die ist mind. 80!!!
naja ich finds cool die eine hier in der gegend läuft aufm balkon nackt rum XD (is so nen bonzen haus)
sieht echt supa aus, aber da nicht hinzugucken geht schwer XD
Frauen machen sowas auch... hier der Beweis:
click
lol geiles beweisbild ;)
Moin,Zitat:
Original von Vegeta2
lol geiles beweisbild ;)
Frauen auf der Jagt ;)
MFG
hehe
*lol* gebraucht?Zitat:
Original von DDaddy
Es ist wohl nur bei Bildaufnahmen strafbar:
§201 StGB
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Auf gut deutsch:
Man darf ein unerlaubt gemachtes Nackfoto nicht als Wich'svorlage nehmen, weil man sich sonst zweifach strafbar macht?
einmal fürs Foto und einmal fürs "gebrauchen"? *lach*
gebraucht = benutzt
also eher so wie in seine eigene zeitung setzen oder auf seine homepage stellen -.-'
Man, mir ist schon klar, wie das Gesetz den "Gebrauch" meint, fand das dennoch lustig.
spaß muss sein zpggzd
Also wenn sie wirklich so duschen geht das es jeder sehen kann dann kann sie sich nichtmal beschweren und das er zuschaut könnte sie wahrscheinlich nicht mal beweisen. Es sei denn das er sabbernd aus dem Fenster hängt. Aber meine Güte was ist da in der heutigen Zeit schon dabei??? Man braucht ja nur den Fernseher anmachen da sieht man soviel nackte Haut das sowas doch eigentlich nix besonderes mehr ist oder?
Wie gesagt wenn sie das stören würde das sie eventuell jemand sehen könnte würde sie die Fenster zuziehen.